(Gegenwind 178, Juli 2003)

 

Keine Abschiebung der Familie Landu!

Bleiberecht für Familie Landu - Keine Abschiebungen in den Kongo

Seit dem Frühjahr bereitet die Ausländerbehörde Rendsburg die Abschiebung der Familie Landu aus Büdelsdorf (bei Rendsburg) vor. Die fünfköpfige Familie, Eltern und drei Töchter im Alter von 15, 12 und 3 Jahren, soll in den Kongo abgeschoben werden, wenn sie nicht freiwillig ausreist. Dass die Familie beides nicht will, weder die freiwillige Ausreise noch die Abschiebung, dürfte angesichts der aktuellen Lage im Kongo klar sein.

Anfang Juni begann das Netzwerk Asyl mit einer einwöchigen Mahnwache vor dem Rathaus in Büdelsdorf. Nachbarn der Familie, PassantInnen und MitschülerInnen der Töchter wurden aufgefordert, Briefe an Innenminister Buss zu unterschreiben. Mitte Juni wurden 837 Briefe aus Büdelsdorf und Rendsburg an den Innenminister übergeben, in denen er gebeten wurde, der Familie ein Bleiben zu ermöglichen.

Der Innenminister verwies allerdings auf die Rechtslage, wonach er bei einem abgelehnten Asylantrag, was durch ein Gerichtsurteil bestätigt wurde, keinen Ermessensspielraum habe. Allerdings wies die Härtefallkommission darauf hin, dass ein unkalkulierbares Risiko insbesondere für die dreijährige, hier geborene Tochter bestehe. Sie ist gegen keine der im Kongo grassierenden Krankheiten immun, vor einer eventuellen Ausreise wäre umfangreiche Schutzimpfungen erforderlich. Möglicherweise gibt der Kreis Rendsburg-Eckernförde der Familie jetzt einige Monate Zeit, diese Behandlung zunächst durchführen zu lassen.

Reinhard Pohl

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