(Gegenwind 196, Januar 2005)

Hartz IV: Chancen und Risiken für Frauen

Moderne Arbeitsmarktpolitik für wen?

Monica Kotte ist Diplom-Pädagogin und Vorstandsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Berufliche Perspektiven für Frauen e.V. (BAG), außerdem Leiterin von "ZiB - Zukunft im Beruf" (Koordinierungs- und Beratungsstelle Frau und Beruf in Bremen).
Als Leiterin der ZiB-Beratungsstelle Frau und Beruf hat sie langjährige Erfahrungen im Bereich Arbeitsmarkt- und Frauenpolitik und den vielfältigen Bemühungen, für Frauen etwas in Richtung berufliche Eigenständigkeit zu bewegen. Die alltägliche Beratungspraxis ist dabei der Wegweiser.
Als eines von fünf Vorstandsmitgliedern der Bundesarbeitsgemeinschaft Berufliche Perspektiven für Frauen e.V. (BAG) arbeitet sie auf Bundesebene in Kooperation mit anderen frauenpolitischen Verbänden, wie z.B. dem Deutschen Juristinnenbund, dem Deutschen Frauenrat und auch der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen Frauenbüros, um Veränderungen für Frauen auf arbeitsmarktpolitischer Ebene zu erreichen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Berufliche Perspektiven für Frauen e.V. als eigenständige Interessengemeinschaft von Frauen und Organisationen zum Thema "Frau und Beruf" setzt sich seit über 12 Jahren für die Chancengleichheit und die Verbesserung der beruflichen Situation von Frauen auf dem Weiterbildungs- und Arbeitsmarkt ein.Anm.1 Der Verein BAG Berufliche Perspektiven für Frauen ist eine Plattform, auf der unabhängige fachliche StellungnahmenAnm.2 und fachpolitische Einschätzungen zur Arbeitsmarktpolitik und deren Auswirkungen auf die Situation von Frauen veröffentlicht und konkret an die Politik herangetragen werden.
Bei dem Beitrag handelt es sich um einen leicht überarbeiteten Redebeitrag zur Fachtagung "Hartz IV und die Frauen" am 23. November 2004 in Neumünster.


Für uns Frauen stellt sich immer wieder bei der aktuellen Arbeitsmarktpolitik die Frage: Warum sollen wir bei dieser modernen Arbeitsmarktpolitik das "Risiko Kind" eingehen? Nicht dass wir meinen, ohne Kind wären alle Risiken beseitigt - im Gegenteil. Aber die Verantwortung für Kinder ist ein zusätzliches Risiko bei der momentanen Ausgestaltung der Arbeitsmarktpolitik, den sogenannten Hartz-Gesetzen oder "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt". "Die Botschaft an die Frauen ist eindeutig: Wer in Deutschland Kinder kriegt, ist auf der Verliererstraße."Anm.3

Die deutsche Gesellschaft ist von Überalterung bedroht und muss daher deutlich positive Signale für Frauen setzen, damit diese eine Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit auf Grund von Kindererziehung überhaupt noch riskieren. Darüber hinaus führt die aktuelle Politik zu einer unverantwortlichen Verschwendung eines hochmotivierten und zum Teil hochqualifizierten Arbeitskräftepotentials von Frauen, wie es in Europa seines Gleichen sucht. Frauenerwerbstätigkeit war immer der Schlüssel zur Chancengleichheit, wenn nun von diesem Weg abgegangen wird, dann wird auch der Weg der Chancengleichheitspolitik verlassen.

Eine höhere Erwerbsquote von Frauen ist dabei nicht nur in der Bundesrepublik erklärtes Ziel der Politik, sondern auch von der europäischen Union vorgegeben. Erwerbstätigkeit ist die Grundlage für ein existenzsicherndes Einkommen und eine eigenständige, nicht mehr von der Ehe abgeleitete soziale Sicherung. Eine Hartz-Reform aus Männerperspektive kreiert, differenziert nicht mehr nach Lebenslagen, löst stützende Infrastrukturen auf und filtert damit Frauen aus. Die Grundforderung der Frauenbewegung nach eigenständiger Existenzsicherung bis hinein in die Sozial- und Steuersysteme wird gerade wieder aufgegeben.

Die moderne Arbeitsmarktpolitik mit ihren Hartz-Gesetzen versetzt uns in unmoderne Jahrzehnte. Hartz baut an vielen Stellen bewusst oder unbewusst auf einem tradierten Familienmodell mit Haupt-ernährer und der Frau als Zuverdienerin auf. Diese Hartz-Gesetze sind u. E. auf ihre Auswirkungen hin für Frauen von Regierungsseite nicht analysiert - oder aber billigend in Kauf genommen worden. Gender Mainstreaming war und ist ein Fremdwort, mit dem sich Politiker gerne schmücken, das ihnen aber dringendst übersetzt werden sollte.

Der Reformprozess hat begonnen

Mittlerweile muss es eigentlich jede und jeder begriffen haben. Das bestehende soziale System kollabiert, die Älteren werden mehr, die Jüngeren kommen nicht in ausreichender Anzahl nach. Die vom Staat bisher garantierten sozialen Leistungen sind auf Dauer nicht zu erbringen. Massenarbeitslosigkeit und mangelndes Wachstum fordern nun ihren Preis. Gesundheit wird teurer, Arbeitslosigkeit ist als Lebensrisiko durch eine Versicherung nicht mehr abzudecken. Die Gürtel müssen enger geschnallt werden. Der Wohlfahrtsstaat ist durch den Reformstau am Rande der staatlichen Insolvenz angelangt.

Das ist alles verständlich, aber wie immer ist hier an dieser Stelle sehr genau darauf zu achten, welche Prioritäten gesetzt und wer die Verlierer/innen sein werden.

Etappenlauf der Modernisierung des Arbeitsmarktes

Es heißt: Agentur statt Anstalt, Jobcenter statt Ämter, Fallmanager statt Sachbearbeiter und Kunden statt Arbeitslose. Das alles klingt modern.
In der Öffentlichkeit wird unter den Betroffenen viel diskutiert und auch demonstriert, seitdem der 16-seitige Antrag auf ALG II Realität geworden ist. Wenn wir den Streit betrachten, geht es bei den betroffenen Gruppen um Beamte gegenüber Angestellten, Rentner gegenüber Pensionären, Arbeitslose gegenüber Arbeitsplatzbesitzern, Leistungsträger der Gesellschaft gegenüber Leistungsschwachen. Sie hören wenig über die geschlechtsspezifische Dimension. Das allerdings ist genau das, was uns hier interessiert: An welchen Stellen nun treffen diese Reformen Frauen in besonderer Weise? Wodurch werden sie benachteiligt oder gar gefördert? Wie wirken sich die Reformen gesellschaftlich auf die Gleichstellung von Männern und Frauen aus? Unter Druck wird in den Kommunen und Städten an der Konstruktion der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe gearbeitet. Welchen Einfluss und welchen Druck können hier die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragen geltend machen? Welche Ideen können sie einbringen? Auch darum soll es hier gehen.

Das Familienernährer-Modell schlägt zu

Frauen in Ost und West verfügen mitt-lerweile über bessere Bildungsabschlüsse, sie haben eine gute Berufsausbildung, sind ehrgeizig, erwerbsorientiert und haben den Wunsch, Beruf und Familie zu vereinbaren. Sie haben sich in ihren Herkunftsfamilien gute Startchancen erarbeitet. Für ostdeutsche Frauen war und ist Erwerbstätigkeit so erschreckend normal, dass selbst unserem Wirtschaftsminister in einem unbedachten Moment herausrutschte, dass die Erwerbsorientierung ostdeutscher Frauen mit ein Grund für die hohe Arbeitslosenquote in Deutschland sei. Von einer Politik, die an unterschiedlichsten Stellen Frauen auf ihren Platz als Nutznießerin der Partnerschaft und Zuverdienerin zum Familieneinkommen verweist, erhofft man sich in der Tat sinkende Arbeitslosenquoten. So wird zwar kein zusätzlicher Arbeitsplatz geschaffen, aber die Nachfrage wird künstlich nach unten korrigiert. Und natürlich ist eine solche Korrektur auf den ersten Blick die billigste Lösung. Ich teile wie viele andere weder die Einschätzung, dass das funktioniert, noch die, dass es sinnvoll wäre.

Aber Fakt ist: Wir stehen mit Hartz I-IV am Beginn eines sozialpolitischen und arbeitsmarktpolitischen Umbaus, der Frauen eine eigenständige Existenzsicherung nur noch zugesteht, wenn sie partner- und kinderlos sind.

Verstärkte Anrechnung von Partnereinkommen

Bereits zum 1. Januar 2003 ist die Arbeitslosenhilfe in mehrfacher Weise gekürzt worden. Die Leistungssätze werden nicht mehr dynamisiert und damit faktisch gesenkt, Vermögen und Partnereinkommen stärker als bisher angerechnet. Das hat bereits zu einer Verdoppelung der Ablehnung von ALHi-Anträgen geführt. Von vier Fällen sind es drei Frauen, die keine Leistungen mehr erhalten.

Die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe ab 2005 und die weitgehende Absenkung der Leistungen auf Sozialhilfeniveau werden nach Berechnungen des DGB für 2,5 bis 3 Millionen Menschen zu finanziellen Einschnitten von rund 4 Milliarden Euro jährlich führen. Bundesweit wird die Arbeitslosenhilfe nach aktualisierten Schätzungen des IAB zum Start von ALG II zum 1. Januar 2005 für ca. 344.000 Personen und nach Schätzungen des Sozialverbandes für mehr als 565.000Anm.4 Leistungsempfänger/innen ersatzlos wegfallen, weil deren Haushaltseinkommen oberhalb der Sozialhilfeschwelle liegt. Damit werden auch keine Rentenleistungen mehr für sie eingezahlt. Der DGB schätzt, dies wird zu etwa zwei Dritteln Frauen treffen. Wegen ihres hohen Anteils an den Langzeitarbeitslosen betrifft dies vor allem ostdeutsche Frauen.Anm.5

Vor allem Frauen werden also einen massiven Einkommensverlust hinnehmen müssen. Bisher, d. h. vor Januar 2003, bekamen 40 Prozent aller arbeitslosen Frauen keine Arbeitslosenhilfe. Ab Januar 2005 werden es nach Schätzungen 60 Prozent sein - also ein Drittel mehr und ein doppelt so hoher Prozentsatz wie bei Männern. Etwa drei Viertel (979.000) der Arbeitslosenhilfeempfänger/innenAnm.6 werden sich künftig schlechter stehen. Im Osten verlieren 36 Prozent ihre Ansprüche ganz, im Westen etwa 20 Prozent.

Sie müssen sich an dieser Stelle folgende Situation verdeutlichen: Sie haben aufgrund des angespannten Arbeitsmarkts ihren Arbeitsplatz verloren, Sie sind 45 Jahre alt, also schwer vermittelbar, haben aber 20 Jahre in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt. Nach 12 Monaten werden Sie gefragt, was ihr Partner verdient, wobei dieser Partner nicht unbedingt mit Ihnen verheiratet sein muss. Jetzt gibt es nur noch zwei Alternativen: er verdient nichts oder wenig, dann sind Sie zukünftig eine Arbeitslose 2. Klasse oder er verdient mehr als das staatlich definierte Existenzminimum, dann muss er sein Einkommen mit Ihnen teilen. Und nicht nur das, er muss auch ihre Krankenversicherung (123 Euro) bezahlen. Ich versichere Ihnen, dass dies an vielen Stellen zu Spannungen und Krisen führen wird, die wir noch gar nicht überblicken.

Hier schlägt die politische Setzung des Ernährermodells hart zu. Denn der potentielle Ernährer wird nicht gefragt, ob und wie er seinen Pflichten nachkommen will. So lange ein Einkommen vorhanden ist, gilt die "Versorgerehe" als zumutbarer Normalfall.

Aber bleiben wir noch kurz bei dem Beispiel. Sie werden weiterhin gefragt, wie es denn mit Vermögen aussieht, bei Ihnen oder Ihrem Partner. Nun haben Sie sich besonders klug verhalten, haben der gesetzlichen Rentenversicherung misstraut und sich eine zusätzliche Altersvorsorge aufgebaut. Das haben Sie 20 Jahre getan und dabei hat sich ein Betrag angesammelt, auf den Sie stolz sind. Ihr Partner hat dasselbe getan im sicheren Vertrauen darauf, dass solche Investitionen auch unterstützt werden.

Sie werden - wie Ihr Partner auch - dieses Vermögen bis zu einem Betrag von je 9000 Euro (200 Euro x 45 Jahre für 2 Personen) auflösen und aufbrauchen müssen, bevor sie den ersten Euro staatlicher Unterstützung erhalten. Ihre bisherige Absicherung im Alter ist damit auf ein Minimum reduziert.

Ich-AG als Zukunftsmodell angekündigt und als Schlupfloch verurteilt

"11 Fragen bis zur Zukunft" titelte die SZ am 2.2.2003 ihren Beitrag zur Einführung der Ich-AG. Genau diese Fragen müssen seit der Erfindung der Ich-AG auf vier DIN-A4-Seiten ausgefüllt werden, was nicht so schwer ist. Schon ist man selbständig und häufig auch auf sich selbst gestellt. Es musste bis vor Kurzem kein Konzept geschrieben werden. Häufig unzureichend vorbereitet werden Arbeitslose von der anschließend geforderten Eigeninitiative überrascht. Für viele, gerade für alleinerziehende Frauen mit Kindern, die ja vielfach auch bei Arbeitgebern keine Chance haben, ist die Ich-AG auch nicht die passende Lösung. Von dem Zuschuss von 600 Euro abzüglich der Sozialversicherungskosten mit Kind über die Runden zu kommen, scheint ein kleines Kunststück zu sein. Die Ich-AG fordert ihren Zeittribut, d. h. die Mutter braucht einen Hortplatz oder eine sonstige Betreuungsmöglichkeit, die zusätzlich Geld kostet. Hinzu kommt, dass eine Existenzgründung in der Regel Anfangskapital für erste Investitionen benötigt. Hier wird es für Arbeitslose in der Regel schwer, von den Banken Darlehen zu erhalten und ein eigenes finanzielles Polster ist nur selten vorhanden.

Andererseits ist die Ich-AG aber auch für einen Teil von Frauen, die wegen der erhöhten Anrechnung des Partner-Einkommens aus der Arbeitslosenhilfe rausfallen, eine Chance, nicht in die Abhängigkeit des Partners zu geraten. Wichtig ist dabei, dass es spezifische Beratungsstrukturen für Frauen gibt. Denn es ist längst erwiesen, das Personen mit einem gut vorbereitetem Konzept auch eine erfolgreiche Ich-AG gründen können. Die Ich-AG wird von Frauen auch genutzt, um mit einer Teilzeitselbständigkeit beginnen zu können. Noch im letzten Jahr war mein Eindruck, dass es der Agentur für Arbeit in erster Linie darum ging, die Arbeitslosenstatistiken mit dem Mittel der Ich-AG drastisch zu senken und weniger darum, einen Prozess des verantwortlichen Umgangs mit den einzelnen Ich-AGler/innen herbeizuführen. Sie waren mehr oder weniger auf sich gestellt, von den Medien häufig diffamiert und nicht ernst genommen. Sicherlich werden die Statistiken bereinigt, doch muss ich ehrlicherweise sagen, dass sich gerade auch für viele arbeitslose Frauen daraus eine Chance ergibt, wenn sie gut vorbereitet den Weg in die Existenzgründung wagen.

Parallel dazu hat sich nun seit einigen Wochen die Debatte des Missbrauchs bezogen auf die Gründung von Ich-AGs in den Medien breit gemacht. Die Arbeitslosen werden aktiv und gründen in zunehmender Zahl eine Ich-AG. Nur weil für diesen Rekordansturm keine entsprechenden Haushaltsmittel eingestellt wurden, muss jetzt der Missbrauch bemüht werden, um weiterhin die viel propagierte Ich-AG zu diffamieren. In der Tat ist es für viele ein überlebenswerter Notanker, aber von Missbrauch zu sprechen halte ich für eine Fehleinschätzung, denn wie soll z. B. eine Frau, die bislang 430 Euro Arbeitslosenhilfe bekommen hat, die für das Familieneinkommen aber existenziell waren, nun mit ca. 200 Euro, die nämlich nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge übrig bleiben, den bisherigen Familienbedarf decken? Dafür muss sie in der Tat selbständig arbeiten, um wieder auf 430 Euro oder mehr zu kommen. Aber die Frau hat es mit der Gründung der Ich-AG geschafft, eben nicht aus dem Leistungsbezug der Agentur für Arbeit herauszufallen und ihre eigenen Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu können. Außerdem hat sie durch die Existenzgründung die Chance erhalten, für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen zu können. Damit ist ab 2005 nun auch Schluss, denn für ALG II Bezieher/innen gibt es nur noch ein Einstiegsgeld und grundsätzlich sind die Förderinstrumente zur Existenzgründung in eine Kann-Leistung umgeändert worden.

Aspekte der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe

Für erwerbsfähige Hilfebedürftige gibt es keinen Anspruch mehr auf Sozialhilfe. Vielmehr gilt ein pauschaler Erwerbstätigkeitsvorbehalt, d.h. nur wer für die Sicherung seiner Existenzgrundlage - und sei es sozialversicherungsfrei in kommunaler Beschäftigung - arbeitet, soll staatliche Leistungen erhalten. Niedrige Löhne sollen dauerhaft staatlich subventioniert werden. "Die Wohlfahrtsverbände haben die Stifte schon gespitzt: Sie können in Kürze Pflege- oder Betreuungskräfte aus den Jobcentern akquirieren und müssen nur symbolische Löhne von ein bis zwei Euro pro Std. auf ihr ALG II drauflegen. Insgesamt sollen es nach unterschiedlichen Schätzungen 350.000 bis 750.000 Jobs werden. Die Gefahr, dass reguläre Stellen dafür abgebaut werden, benennen die Wohlfahrtsverbände ehrlicherweise dabei schon selbst. Auf diese Weise könnten in diesem Bereich Tausende Billigarbeitsplätze entstehen - für Frauen."Anm.7

Bisher durften Langzeitarbeitslose bis zu 165 Euro zur Arbeitslosenhilfe hinzuverdienen. Mit Hartz IV ändern sich die Regeln. Wer bis zu 400 Euro brutto verdient, darf 15 Prozent vom Nettoverdienst behalten (max. 60 Euro), von Einkünften zwischen 400 und 900 Euro bleiben 30 Prozent (150 Euro bis max. 210 Euro), von 900 bis 1500 Euro dürfen wieder nur 15 Prozent (bis max. 300 Euro) behalten werden. In vielen Fällen wird es sogar attraktiver sein, gemeinnützige Stellen der Kommunen oder Wohlfahrtsverbände anzutreten, bei denen ein Stundenlohn von 1 bis 2 Euro gezahlt werden. Das ist zwar extrem wenig, aber dafür können die Langzeitarbeitslosen den kompletten Betrag behalten. Bei 35 Wochenstunden kommen bei 1 Euro Bezahlung 150 Euro im günstigsten Fall knapp 300 Euro monatlich heraus - mehr als nach der neuen Zuverdienstregelung in regulären Jobs möglich ist.Anm.8 Also doch eine Chance, "...weil die Integration von Frauen durch gemeinnütziges Arbeiten für ein zusätzliches Taschengeld schon immer besonders gut funktioniert hat!? Denn es heißt doch:

Zu bedenken bleibt, das die Arbeitsgelegenheit oder modern ausgedrückt die In-Jobs kein Arbeitsverhältnis begründen und bei Ablehnung zu Sanktionen führen.

Was kann die Kommune/Frauenbeauftragte tun? An dieser Stelle ist es wichtig, Einfluss auf die Vergabe dieser Stellen zu nehmen, sehr vehement darauf zu achten dass sie zusätzlich und im öffentlichen Interesse sind und welche Arbeiten als Arbeitsgelegenheiten angeboten werden. Einkaufen, spazieren gehen, von A nach B fahren für SeniorInnen sind auch Felder von Ich-AG Gründungen. Schon jetzt werden 400-Euro-Jobs wieder zurückgenommen, da die 1-Euro-Jobs billiger zu haben sind. Die Arbeitsgelegenheiten mit Qualifizierung zu kombinieren finde ich ein wichtiges Kriterium und bei der Auswahl daran zu denken, dass für die Beziehungsarbeit zwischen Menschen niemand zwangsverpflichtet werden kann.

Neue Zumutbarkeitskriterien bei Arbeitslosengeld II

Wer länger als 12 Monate arbeitslos ist, soll Arbeitslosengeld II erhalten, eine Fürsorgeleistung, die gekoppelt ist an ein staatlich definiertes Existenzminimum und nicht mehr wie die Arbeitslosenhilfe auch einen Bezug zum bisherigen Einkommen hat.

Da Frauen oft aufgrund niedriger Löhne und/oder Teilzeitbeschäftigungen auch eher niedrigere Leistungen empfangen haben, kann diese Neuregelung dazu führen, dass insgesamt eine bessere und nicht durch unterschiedliche Zuständigkeiten verzettelte Absicherung der bedürftigen Frauen stattfindet. Hinzu kommt, dass Frauen, die keine Vorversicherungszeiten hatten, in der Sozialhilfe nicht kranken- oder rentenversichert waren, dies aber ein Kriterium der neuen Fürsorgeleistung ist.

Allerdings lässt sich vermuten, dass diese scheinbaren Vorteile wohl teuer erkauft werden müssen. Für alle künftigen Leistungsbezieher/innen gilt, dass jede Arbeit ungeachtet des Qualifikationsniveaus, der Bezahlung oder der Rahmenbedingung zumutbar ist. Dazu zählt auch ausdrücklich die geringfügige Beschäftigung und auch die 1-Euro-Jobs. Bei Ablehnung erwartet die Betroffenen ein mehrfach gestaffeltes Sanktionssystem. Wir erwarten, dass diese Zumutbarkeit geringfügiger Beschäftigung und der Arbeitsgelegenheiten vor allem Frauen trifft.

Mit über 70 Prozent Anteil sind Minijobs eine Domäne der Frauen. Es ist zu befürchten, dass nach überkommenem Rollenverständnis nicht nur vereinzelte Sachbearbeiter/innen der künftigen Bundes-agentur für Arbeit meinen, für eine verheiratete Frau reiche unabhängig von ihrer Ausbildung auch ein Minijob oder 1-Euro-Job als Zuverdienst aus. Dabei können sie sich auf Arbeitsminister Clement berufen. Er wird in einem Interview in der FAZ vom 31.10.2003 mit den Worten zitiert: "Einmal drastisch gesprochen: Die Ehefrauen gut verdienender Angestellter oder Beamter akzeptieren einen Minijob oder müssen aus der Arbeitsvermittlung ausscheiden."

Bedarf das einer Kommentierung aus Frauensicht? In unserer Verfassung steht das anders. Da heißt es: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Der Blick auf gelebte weibliche Realität zeigt deutlich, wie weit wir von dieser Gleichberechtigung noch entfernt sind.

Bedarfsgemeinschaft und Eingliederungsvereinbarung

Das Lebens- und Existenzsicherungsprinzip der Bedarfsgemeinschaft ist das des Familienernährers, der mit seinem Einkommen möglichst den Bedarf der mit ihm lebenden Partnerin und der Kinder deckt. Reicht das Einkommen nicht aus, wird staatlich hinzufinanziert, wobei das Maß entgegen aller versicherten Anreizsysteme nur minimal über dem Existenzminimum liegt. Ist kein Erwerbseinkommen vorhanden, gilt das Existenzminimum für alle Beteiligten.

Hartz IV sieht vor, dass Arbeitslosengeld-II-Bezieher/innen eine Eingliederungsvereinbarung mit der Bundesagentur abschließen müssen. Sie legt fest, was die/der Hilfesuchende zu erwarten hat und wozu sie/er sich verpflichtet. Das kann die Annahme eines 1-Euro-Jobs, auch eines Minijobs sein, der Besuch einer Schuldnerberatung oder auch die Aufnahme einer Therapie bei Sucht oder Familienproblemen. Angestrebt wird eine passgenaue Beratung, was aber auch eine Offenheit voraussetzt, die bei den möglichen Zwangsmaßnahmen kaum erreicht werden kann. Wer wird sich offen gegenüber der Agentur äußern? Und wer hat die Definitionsmacht, ob ich ein Problem habe oder nicht?

Viel öfter wird für Frauen das Problem der fehlenden und passenden Kinderbetreuungsangebote sein. Es ist kaum zu erwarten, das die Kommunen und Städte hier große Veränderungen einleiten, was die Anzahl der Plätze und die Flexibilisierung der Betreuungszeiten anbelangt. Was mit den ab Januar zusätzlich in den Kommunen verbleibenden Geldern geschieht, ist weder absehbar noch sicher. Ein weiteres Problem sind fehlende Anpassungsqualifizierungen, Fortbildungen und Umschulungen, vor allem auch in Teilzeit, wenn Frauen nach längerer Familienphase wieder in den Beruf einsteigen wollen. Die/Der hilfsbedürftige ALG-II-Empfänger/in hat keinen wirksamen Schutz gegen "unqualifizierte, überforderte oder gar böswillige Fallmanager/innen". Die Verhandlungssituation ist keiner wirksamen gerichtlichen Kontrolle zugänglich. Ist die Person mit der Eingliederungsvereinbarung nicht einverstanden, drohen Kürzungen bis hin zum Entzug der Leistungen. Wollen Arbeitslose keine Einbußen hinnehmen, müssen sie unterschreiben.

Nichtleistungsbezieher/innen - Berufsrückkehrerinnen

Bereits jetzt steht fest, dass die neuen Kundencenter der Arbeitsagenturen keine besonderen Beratungs- und Vermittlungsleistungen für Berufsrückkehrerinnen und Nichtleistungsbezieher/innen vorhalten werden. Der formulierte Beratungsauftrag, der sich aus § 8b SGB III ergibt, wird in den neu geschaffenen Strukturen der örtlichen Agenturen nicht im vorgesehenen Umfang umgesetzt.

Neben den Agenturen für Arbeit gibt es bundesweit seit Jahrzehnten vielfältige Anlaufstellen für Frauen, deren Schwerpunkte die Beratung vor dem Hintergrund der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist, die ihre Angebote in unterschiedlichen Trägerstrukturen realisieren. Angesichts des drohenden Verlusts an Leistungen ist es notwendig, dass die Agenturen für Arbeit zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags diese kompetenten regionalen Stellen mit der Durchführung dieser Aufgaben beauftragen.

Im SGBII ist keine analoge Regelung zum § 8b SGB III vorgesehen. Das bedeutet, dass für Berufsrückkehrerinnen, die bedürftig sind, die Sonderstellung, die ihnen eingeräumt wurde, nicht existiert. Verschärfend kommt hinzu, dass Frauen auf Grund einer Anrechnung von Vermögen oder Partnereinkommen zu Nichtleistungsempfänger/innen werden können. Auch hier muss über ein Angebot der Beratungsstellen Frau und Beruf sichergestellt werden, dass für die betroffenen Personen ein adäquates Angebot vorgehalten wird.

Der Gesetzgeber hat insgesamt dafür Sorge zu tragen, dass Berufsrückkehrerinnen unabhängig von ihrer Einkommenssituation alle Leistungen erhalten, die ihnen die Gesellschaft zugesichert hat. Eine Ungleichbehandlung aufgrund des Versichertenstatus oder der Bedürftigkeit darf nicht erfolgen.

Was kann die Kommune tun? Ich denke vor allem an die Einbindung vorhandener Ressourcen im Bereich der Beratungsstruktur, denn Kommunale Frauenbüros, Beratungsstellen Frau und Beruf sowie freie Träger, die fachlich konkrete Arbeit leisten zur Problembewältigung frauenspezifischer Lebenslagen, sind als Expertinnen in den jeweiligen Strukturen unverzichtbar.

Nur dadurch dass die Qualität der Beratungs- und Orientierungsangebote zuverlässig gewährleistet ist, kann dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Lebenslagen von Frauen sich vielfach von denen der Männer, die von Migrantinnen zum Teil von denen deutscher (einheimischer) Frauen unterscheiden. Die Arbeit der regionalen Anlaufstellen, die 1989 eigens zur Förderung der Berufsrückkehrinnen im Rahmen eines bundesweiten Modellversuches geschaffen wurden (z. B. Kontaktstellen Frau und Beruf, Beratungsstellen Frau und Arbeit) hat sich bisher bewährt. Die Träger, die bereits über langjährige Erfahrung in der Bereitstellung von Angeboten für die Zielgruppe verfügen, sichern hierbei die hohe Qualität, die zur Durchführung der notwendigen Angebote erforderlich ist. Erst im April dieses Jahres hat die Stiftung Warentest (Heft 4/2004) den regionalen Frauenberatungsstellen das weitaus beste Ergebnis in einem vergleichenden Test unterschiedlicher Anbieter von beruflicher Beratung bescheinigt.

Bei der Beauftragung von frauen-spezifischen Beratungsangeboten ist es allerdings wichtig, dass Frauen, die von den Arbeitsagenturen an die entsprechenden Stellen verwiesen werden, nicht mit Sanktionen bedroht werden und dass die für die Beratung und Vermittlung eingeschalteten Stellen nicht unter dem Druck handeln müssen, Vermittlungsquoten von 70 Prozent vorzuweisen. Dies würde jede zielgerichtete, unabhängige, freiwillige und vertrauliche Beratung mit einem erfolgreichen persönlichkeitsorientiertem Beratungsansatz ad absurdum führen.

Erforderlich ist unseres Erachtens auch, dass der Gesetzgeber ausdrücklich darauf hinweist, dass ein solches Beratungsangebot sowohl im Rahmen von SGB III und SGB II zwingend notwendig ist. Nur so kann flächendeckend sichergestellt werden, dass alle regionalen Jobcenter zur Erbringung dieser Leistung verpflichtet sind. Es ist weder ausreichend, auf Zielvereinbarungen der Bundesagentur zu setzen, noch bei kommunaler Trägerschaft darauf zu hoffen, dass hier die besondere Bedeutung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf entsprechend berücksichtigt wird.

Eine erfolgreiche Umsetzung des SGB II und SGB III, die nicht auf Kosten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht, muss sicherstellen, dass die besondere Bedeutung von Frauen- und Familienförderung erhalten bleibt.

Die momentane Entwicklung zeigt leider eindrucksvoll, dass sich unsere Gesellschaft (entgegen der öffentlichen Propagierung z.B. hinsichtlich Familienfreundlichkeit) weit vom Thema Chancengerechtigkeit entfernt hat und uns zu einem Land von Familienfrauen und Müttern ohne Job macht. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Berufsrückkehrerinnen und Frauen mit und ohne Leistungsbezug die Möglichkeit haben, in den Beratungsstellen Frau &Beruf ihre Interessenvertretung und individuelle Beratung / Unterstützung zu finden.

Berufliche Fortbildung - Rationierte Bildungsgutscheine für teure Arbeitslose

Bisher ermöglichte das SGB III Berufsrückkehrerinnen den Zugang zu Maßnahmen der beruflichen Fort- und Weiterbildung auch unter Verzicht auf die für alle anderen Versicherten erforderliche Vorbeschäftigungszeit innerhalb der Rahmenfrist. Mit dem geplanten Wegfall des Unterhaltsgeldes (es wird dann nur noch ALG gezahlt) während einer beruflichen Qualifizierung fallen auch andere Fördermöglichkeiten weg (Überbrückungsgeld, Ich-AG, Einstellungszuschuss bei Neugründung etc.). Damit wird Berufsrückkehrerinnen jede Chance der Wiedereingliederung durch Bildungsmaßnahmen nach längerer Zeit der Familienarbeit genommen, auch wenn im Nachhinein noch der § 8b aufgenommen wurde, der besagt, das Berufsrückkehrerinnen berücksichtigt werden sollen - aber eben nur "sollen". Das Risiko "Kind" kommt voll zum Tragen. Auch wenn beabsichtigt ist, ESF-Unterhaltsgeld für Berufsrückkehrerinnen zu zahlen, ist dies befristet bis 2006.

Bildungsgutscheine sind den teuren Arbeitslosen vorbehalten. Und auch das nur in begrenztem Maße. Gerade ist bekannt geworden, dass durch den Aussteuerungsbeitrag für die nicht geleistete Vermittlung einer/s ALG-I-Beziehers/in in 2005 ca. 6,7 Milliarden Euro an den Bundeshaushalt abgeführt werden müssen. Dieses Geld hat die Bundesagentur nicht zur Verfügung und kann es nur aus dem Eingliederungstitel, auf deren Leistungen Arbeitslose keinen Rechtsanspruch haben, sondern Ermessensleistungen sind, nehmen. Das heißt, dass in 2005 eine drastische Kürzung der Haushaltsmittel für den EGT in Höhe von 80 Prozent zu erwarten ist. Vor diesem Hintergrund werden Berufsrückkehrerinnen und Frauen ohne Leistungsbezüge leer ausgehen.

Viele Frauen, die ihre Berufstätigkeit wegen der Erziehung der Kinder unterbrochen haben, sind aber auf Umschulungen und Fortbildungen angewiesen, um eine neue Chance auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten.

Arbeitslosenhilfebezieher/innen haben nur eingeschränkte Chancen. Diejenigen, die bereits wegen der Anrechnung des Partnereinkommens aus der Arbeitslosenhilfe rausgefallen sind, haben keine Chance mehr. Und es ist nicht nur so, dass die Bildungsgutscheine rationiert sind. Zusätzlich kommen viele Maßnahmen der Fortbildung und Umschulung überhaupt nicht zustande, wegen der 70-prozentigen Vermittlungsquote. Auch die Träger der Weiterbildung haben bereits reagiert und viele Maßnahmen erst gar nicht mehr beantragt. Oder es werden, wie zunehmend zu beobachten ist, aufgrund von falsch verstandenem Gender Mainstreaming plötzlich keine frauenspezifischen Maßnahmen mit den entsprechenden Rahmenbedingungen wie z.B. in Teilzeit mehr angeboten, als ob die Zielgruppe bereits spurlos vom Markt verschwunden wäre.

Fazit: Allianzen für (Geschlechter-) Gerechtigkeit

Ob es bei all den anstehenden und beschlossenen Reformen überhaupt Gewinner geben kann, wage ich nicht zu beurteilen. Insgesamt handelt es sich einfach um Einsparungen der öffentlichen Hand zu Lasten der Bevölkerung. Und ob die öffentliche Hand tatsächlich irgendeinen "Gewinn" verzeichnen wird, ist ebenfalls noch offen. Neue bürokratische Strukturen, massive Umverteilung von Geldströmen von Bundesebene auf die Kommunen und umgekehrt sind ein Mittel zu Beschäftigung im Öffentlichen Dienst, schaffen aber keinesfalls die auf dem Markt erwartete Konjunkturbelebung.

Jetzt müssen die Weichen gestellt werden, damit Frauen nicht die Verliererinnen der notwendigen Anpassungsprozesse sein werden und die bisher erreichten Erfolge für die Gleichstellung nicht vor dem Hintergrund der neuen gesellschaftlichen Notwendigkeiten geopfert werden. In dieser Situation müssen Frauenverbände auf allen Ebenen wachsam sein, Forderungen in den Agenturen für Arbeit und den Job Centern stellen, statt dem vehementem Druck zu weichen. Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte können hier die Aufgabe der Unterstützung übernehmen und damit Frauen auf dem Weg in ihre Erwerbstätigkeit fördern.

Insbesondere muss auf folgende Veränderungen in den Kommunen hingewirkt werden:

Nur Allianzen werden den Druck erhöhen können die notwendigen Voraussetzungen für Frauen zur Integration in den Arbeitsmarkt durchzusetzen. Gerade in Zeiten, in denen in einem rasanten Tempo Frauenförderstrukturen aufgegeben werden mit dem Argument der fehlenden finanziellen Mittel, muss die Frage nach den Prioritäten gestellt werden. Werden Frauen mit dem Vereinbarkeitsproblem und dem Wieder-Einstieg alleingelassen, muss sich jede Frau die Frage stellen, will ich Berufstätigkeit oder Kind? Dies muss dann auch offen ausgesprochen werden, das die Politik nämlich kein Interesse mehr hat an der Arbeitsmarktintegration von Frauen, sei es mit oder ohne Kind. Damit es dazu nicht kommt, sollten wir die Fachveranstaltung nutzen, gemeinsam in die Offensive zu gehen.

Monica Kotte

Anmerkungen:

Anmerkung 1: Gegründet wurde die BAG im Herbst 1992 als erste und einzigartige Vernetzungsstelle von den damaligen Modellprojekten für den beruflichen (Wieder-)Einstieg von Frauen.

Anmerkung 2: Stellungnahme: "Die neue Arbeitsmarktpolitik mit ihren Gesetzen für ´Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt´ erfordert die Fachkompetenz und Qualität der bundesweiten regionalen Beratungsstellen Frau &Beruf", Berlin, Bremen, Hamburg, Frankfurt, 16.06.04
Positionspapier: "Was bringt die Strategie des Gender Mainstreaming - für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an der Erwerbsarbeit?", Bremen, Freiburg, Saarbrücken, April 2004
Offener Brief: "Geschlechtergerechte Arbeitsmarktreformen? Zu den frauenpolitischen Forderungen für das Vermittlungsverfahren" der BAG Berufliche Perspektiven für Frauen, des Deutschen Frauenrates und des Deutschen Juristinnenbundes, Berlin, November 2003, veröffentlicht in gekürzter Form am 26.11.03 in der Frankfurter Rundschau
Offener Brief: "Rot-Grün schickt Frauen zurück an den Herd", Berlin, September 2003 für die Anhörung im Bundestag am 8. Oktober 2003 in Berlin
Offener Brief: "Arbeitslose Frauen erste und zweite Verliererinnen der neuen Arbeitsmarktpolitik?", der BAG Berufliche Perspektiven für Frauen für die Anhörung bei Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, April 2003;
Offener Brief: "Arbeitslose Frauen werden erste Verliererinnen der Wahl", der BAG Berufliche Perspektiven für Frauen, des Deutschen Frauenrates und des Deutschen Juristinnenbundes vom 6. November 2002
Expertise: "Arbeitsförderung für Frauen, Job-AQTIV-Gesetz - Frauenpolitische Reformansätze ausbauen", Bremen, Februar 2002

Anmerkung 3: Monitor-Beitrag: Hartz IV und die Frauen, 30.9.2004

Anmerkung 4: Sozialverband Deutschland, Nr. 51/2004, Berlin, 9. Juli 2004

Anmerkung 5: Dr. Ursula Engelen-Kefer, DGB, in Berlin am 28.10.2004

Anmerkung 6: Sozialverband Deutschland, Nr. 51/2004, Berlin, 9. Juli 2004

Anmerkung 7: Rot-Grüne Frauenpolitik mit Hartz IV, Familienbild mit Hartz, von Heide Oestreich in: Die Tageszeitung, der report, S. 3 vom 10.08.2004

Anmerkung 8: Die Haken der Hartz-Reform in: Die Zeit Nr. 34 vom 12.08.04

Anmerkung 9: Büro für absurde Statistik (BaSTa), c/o Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ), Bremen, 25.10.2004

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