(Gegenwind 267, Dezember 2010)

Zwei Kinder
Foto: Günther Chodera (pixelio.de)

Zukunft für Kinder:

Kinder brauchen gute KiTas!

Das Aktionsbündnis Kindertagesstätten in Schleswig-Holstein hat am 8. November in Kiel unter dem Motto „Kürzt den Kindern nicht die Zukunft” eine ausreichende Finanzierung der pädagogischen Aufgaben der Kitas gefordert. „Die von der Landesregierung angekündigten 10 Millionen Euro zusätzlicher Förderung kommen bei den Kitas nicht an. Ohnehin fängt diese Summe nicht einmal die Kostensteigerungen der vergangenen Jahre auf. Damit bleibt Schleswig-Holstein bundesweit Schlusslicht bei der Finanzierung frühkindlicher Bildung”, erklärte Günter Ernst-Basten, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände. Das Aktionsbündnis ist ein Zusammenschluss von Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften, der Landeselternvertretung und weiteren Organisationen. Jetzt hat das Bündnis das Positionspapier „Zukunft für Kinder - Kinder brauchen gute Kitas” vorgelegt. Wir drucken dieses Positionspapier im Folgenden ab.

Einleitung und Situationsdarstellung

Gemäß ihres gesetzlichen Auftrags müssen Kindertageseinrichtungen gleich mehrere Funktionen erfüllen: Sie sollen zur Bildungsförderung und Persönlichkeitsentwicklung von Kindern beitragen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen sowie Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen.

Im Hinblick auf die zunehmende Bedeutung von Kindertageseinrichtungen für eine kindgerechte Entwicklung sind die inhaltlichen pädagogischen Anforderungen gestiegen und weitere Aufgaben in den Einrichtungen hinzugekommen. Hierzu gehören insbesondere die Umsetzung der Bildungsleitlinien, die kontinuierliche Beobachtung und Dokumentation von kindlichen Bildungsprozessen, die gezielte Sprachförderung, die Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen mit Grundschulen, die Beachtung und Umsetzung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII, die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Familienzentren. Frühförderstellen und weiteren Institutionen im Umfeld. Die vorhandenen Strukturen müssen derzeit auf ihre inklusive Ausrichtung hin überdacht und ggf. angepasst werden.

Kindertageseinrichtungen werden von den Familien zunehmend als professionelle Bildungsinstitution wahrgenommen, in diesem Zusammenhang erwarten die Familien, dass die Kindertageseinrichtungen den individuellen Bildungsanspruch ihrer Kinder zeitnah und in angemessener Form einlösen. Aus Sicht der Eltern muss diese frühkindliche Bildung generell kostenfrei sein.

Die fachlichen Anforderungen an die pädagogischen Fachkräfte und Einrichtungen haben dabei ständig zugenommen. Gleichzeitig sind die finanziellen, personellen und strukturellen Rahmenbedingungen in den letzen Jahren unter anderem durch die Erhöhung der Gruppengrößen, durch die nicht mehr normierte Leitungsfreistellung und die nicht mehr vorhandenen räumlichen Standards reduziert worden.

In den alten Bundesländern besuchen inzwischen über 90% aller Kinder im Alter von vier bis fünf Jahren eine Kindertageseinrichtung, in Schleswig-Holstein sind es laut Aussage des Ministeriums für Bildung und Kultur (MBK) ca. 93,2 %. In den Einrichtungen ist darüber hinaus eine deutliche Steigerung bei der Nachfrage und Inanspruchnahme von Plätzen insbesondere für unter 3 jährige Kinder festzustellen.

Dem Länderreport frühkindlicher Bildungssysteme 2009 der Bertelsmann-Stiftung ist zu entnehmen, dass der Elternbeitrag in Schleswig-Holstein bundesweit am höchsten ist, und dass das Land Schleswig-Holstein neben Hessen den geringsten Beitrag zur Finanzierung frühkindlicher Bildungssysteme leistet.

Die Nachlässigkeit der zurückliegenden Jahre, in denen zunächst die inhaltliche Weiterentwicklung im Vordergrund stand und die Verbesserung der Strukturqualität zurückgestellt wurde, zeigt heute ihre negativen Auswirkungen.

Der Kindertagesstättenbereich muss in Schleswig-Holstein dringend besser ausgestattet werden.

Durch den nach wie vor steigenden Betreuungsbedarf in den Kindertageseinrichtungen hat die Budgetierung der Landesmittel zu einer Verschärfung der Finanzsituation in den Einrichtungen, bei den Trägern und Gemeinden geführt. Für die Rechtsträger bedeutet dies, dass sie wesentlich weniger Landesmittel pro Kind erhalten als vorher. Hierzu führt der Landesrechnungshof in seiner Querschnittsprüfung für die „Finanzierung von Kindertageseinrichtungen” vom 15. Juli 2009 Folgendes aus: „Insgesamt ist der Finanzierungsanteil des Landes konstant zurückgegangen. Bei unveränderter Höhe des Festbetrags wird der Anteil der Landesförderung an den Betriebskosten von KiTas voraussichtlich weiter sinken.”

Die Unterfinanzierung des KiTa-Systems, verbunden mit gestiegenen quantitativen und qualitativen Ansprüchen, hat dazu geführt, dass die Belastungssituationen für die einzelnen Mitarbeitenden enorm gestiegen sind. Die personelle Ausstattung der Einrichtungen ist so zu verbessern, dass eine angemessene Fachkraft-Kind-Relation die anspruchsvolle Bildungs- und Erziehungsarbeit und die Umsetzung der Bildungsleitlinien gewährleistet. Darüber hinaus müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Arbeitszufriedenheit und den Gesundheitsstatus der Beschäftigten zu erhalten.

Aus der Expertise „Schlüssel zu guter Bildung, Erziehung und Betreuung - wissenschaftliche Parameter zur Bestimmung der pädagogischen Fachkraft-Kind-Relation” von Prof. Dr. Susanne Viernickel und Stefanie Schwarz, von der Alice-Salomon-Hochschule Berlin (2009), geht hervor, dass Schleswig-Holstein bei den Personalschlüsseln im Bundesvergleich schlecht abschneidet. Nach den Untersuchungsergebnissen reduziert sich der Personalschlüssel in Schleswig-Holstein von einer Fachkraft zu 10 bzw. 11 Kindern auf lediglich eine Fachkraft zu 16,7 Kindern. Die Berücksichtigung von Ausfallzeiten und Vor- bzw. Nachbereitungszeiten verschlechtern diesen Schlüssel noch um ein Weiteres. Es ist fraglich, ob Kindern in Schleswig-Holstein unter diesen Voraussetzungen individuelle Förderungs- und gute Bildungsmöglichkeiten eröffnet werden können.

Die Expertise nennt Schwellenwerte, bei deren Überschreitung gute Bildungschancen nicht mehr gewährleistet werden können. Diese liegen bei Unterdreijährigen bei einem Fachkraft-Kind-Schlüssel von 1 zu 4 und bei Kindern im Alter von 3 bis zu 6 Jahren bei 1 zu 8.

Strukturelle Rahmenbedingungen und qualitative Anforderungen sind bisher nicht systematisch in Zusammenhang gebracht worden. Dies will das KiTa-Bündnis ändern und hat daher einen Forderungskatalog mit Mindeststandards für Kindertagesstätten aufgestellt.

Ursprungsforderungen: Einstiegsforderungen Mai 2010

Ich fordere vom Land Schleswig-Holstein:

Daraus ergeben sich folgende zentrale Forderungen:

„Zukunft für Kinder - Kinder brauchen gute KiTas!”

Familien entlasten

Stärker denn je stehen Familien unter dem Druck, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie herzustellen. Hierfür brauchen sie qualitativ und quantitativ gut ausgebaute Betreuungsmöglichkeiten. Die Erwerbstätigkeit, insbesondere von Müttern, steht nahezu vollständig in direkter Abhängigkeit vom KiTa-Angebot und den damit verbundenen Kosten. Eltern brauchen ein flexibles Betreuungsangebot und wünschen sich eine auf das Kind ausgerichtete Betreuung, Erziehung und Bildung.

Eine verantwortliche Kindertagesstättenbedarfsplanung in Schleswig-Holstein muss:

KiTa-Bildung muss als gesamtgesellschaftliches Ziel gesehen werden und steht nicht in alleiniger Verantwortung von Eltern, KiTas und Trägern. Eltern in Schleswig-Holstein zahlen im Bundesvergleich die höchsten Elterngebühren, die zudem im ganzen Land unterschiedlich berechnet und begründet werden. Die Ausgaben von Familien steigen stetig an. Jede Veränderung von KiTa-Gebühren kommt direkt in den Familien an und beeinflusst die finanzielle Familiensituation nachhaltig. Dies steht deutlich im Widerspruch zu allen auf Landes- und Bundesebene formulierten Zielen, Familien zu stärken und zu entlasten.

Gleiche Chancen für alle Kinder

Der KiTa-Besuch eines Kindes darf im Grundsatz und im Umfang nicht abhängig sein vom Elterneinkommen.

Die Strukturqualität in den KiTas muss orientiert an den individuellen Bedürfnissen der Kinder dringend verbessert werden! Die bestehenden personellen, finanziellen und strukturellen Rahmenbedingungen in diesem Arbeitsfeld stehen nicht mehr im Verhältnis zu den fachlichen und persönlichen Anforderungen an die Fachkräfte.

Zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen muss es möglich sein, familiäre Systeme stärker als bisher zu unterstützen.

Zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in den KiTas ist Fachberatung zu installieren sowie ein Qualitätsmanagementsystem einzuführen und umzusetzen.

Auskömmliche Finanzierung der KiTas sichern

Die Anhebung der Landesfinanzierung um 10 Mio. deckt in keinem Bereich die Kostensteigerungen der vergangenen Jahre!

Es ist erforderlich, ein neues transparentes und geschlossenes Finanzierungskonzept zu entwickeln, das dem Forderungskatalog des KiTa-Bündnisses Rechnung trägt und eine Erhöhung des Landesanteils an der Finanzierung vorsieht.

Es muss für Schleswig-Holstein eine Verpflichtung werden, gleiche Bildungschancen in allen Kreisen und kreisfreien Städten vorzuhalten. Zu wünschen wäre ein kostenfreier Bildungszugang. Mindestens bedeutet diese Verpflichtung aber die Festlegung einer einheitlichen KiTa-Gebühr, mindestens aber die Festlegung einer „angemessenen” Gebühren-Obergrenze sowie einer einheitlichen Sozialstaffel für ganz Schleswig-Holstein. Dies wiederum erfordert eine dringende Anpassung und längst überfällige Novellierung des KiTaG und der KiTaVO.

Der U3-Ausbau muss als landesweites Projekt verstanden werden, der in bedarfsgerechter Form nicht alleine von den Kommunen abhängig sein darf. In unterschiedlichen Szenarien in Bezug auf den Rechtsanspruch und die sich daraus ergebende Nachfrage sind frühzeitig Lösungen zu erarbeiten. Aus dem U3-Ausbau muss von Anfang an frühkindliche Bildung hervorgehen, keine Kleinkindverwahrung!

Das Landesjugendamt soll wie bisher gegenüber den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe weisungsbefugt sein, damit eine einheitliche KiTa-Landschaft entstehen kann. Es muss eine gesetzeskonforme Umsetzung der Jugendhilfeplanung in den Kreisen und kreisfreien Städten gewährleistet sein.

Arbeitsbedingungen deutlich verbessern

Ohne gute Fachkräfte geht es nicht. Die personelle Ausstattung der Einrichtungen ist so zu verbessern, dass auf Basis einer angemessenen Fachkraft-Kind-Relation die anspruchsvolle Bildungs- und Erziehungsarbeit sowie die Umsetzung der Bildungsleitlinien gewährleistet werden kann und die Arbeitszufriedenheit und der Gesundheitsstatus der Beschäftigten erhalten und gesteigert werden können.

In gemeinsamer Verantwortung müssen Strategien entwickelt werden, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Hierzu müssen die Ausbildungsinhalte aktualisiert und verbessert sowie bestehende Ausbildungsmöglichkeiten sofort erweitert werden.

Die notwendigen Veränderungen im KiTa-Bereich müssen nach Ansicht des KiTa-Bündnisses in den nächsten zwei Jahren realisiert werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass es zu einem „Rückbau von Bildung im KiTa-Bereich” kommen wird. Das KiTa-Bündnis sieht dieses Papier als ersten Schritt zu einer konstruktiven Auseinandersetzung mit allen beteiligten Institutionen.

Forderungskatalog für die Ausstattung von KiTas

Berechnung der Personalstunden anhand einer Gruppe mit einer täglichen Öffnungszeit von 5 Stunden ohne Mittagessen und Früh- und Spätdiensten

Die Spanne der möglichen Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein ist sehr unterschiedlich (von 4-stündiger täglicher Förderung bis hin zu 10- oder 12-stündigen Angeboten). Als Bezugsgröße für die aufgeführten Berechnungen wurde eine 5-Stunden-Betreuung angenommen, dies entspricht dem Betreuungsumfang des beitragsfreien Kindergartenjahres. Die vorlegende Modellberechnung wurde in Anlehnung an die in der Einleitung benannte Expertise ersteht und mit den Maßgaben aus der KiTaVo Schleswig-Holstein abgeglichen.

Mittelbare pädagogische Arbeitszeit

Die mittelbare pädagogische Arbeit ist Arbeit, die nicht direkt am Kind geleistet wird, sie beträgt mindestens 20% der Netto-Betreuungszeit am Kind und beinhaltet unter anderem die Dienstbesprechung und pädagogische Planung, den kollegialen Austausch, das Beobachten und Dokumentieren, die Elterngespräche und Elternabende sowie die interdisziplinäre Arbeit (Hilfeplangespräche, Umsetzung des § 8a SGB VIII, Vernetzung im Sozialraum, Konzeptionsentwicklung/-weiterentwicklung, Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung).

Ausfallzeiten

Neben der mittelbaren pädagogischen Arbeit müssen die so genannten Ausfallzeiten für Urlaub (29-30 Tage), Krankheit (durchschnittlich 13 Tage), Fortbildung, Weiterbildung (bei durchschnittlich 252 Arbeitstagen pro Jahr) Berücksichtigung finden.

Modellberechnung Personalstunden
Personalstunden für die Öffnungszeit der Gruppe 25 h
Zuzüglich mittelbare pädagogische Arbeitszeit mindestens 20 % (Beobachtung und Dokumentation, Vor- und Nachbereitung, Angebote und Projekte, Zusammenarbeit mit Eltern) + 5 h
Zuzüglich Ausfallzeiten mindestens 20 % (Jahresurlaub, Krankheits- und Fortbildungstage) + 5 h
Wöchentliche Arbeitszeit pro Fachkraft 35 h

Fachkraft-Kind-Schlüssel

Um die Anforderungen der pädagogischen Aufträge aus KiTaG, Biidungsleitlinien und SGB VIII gewährleisten zu können, ist ein Fachkraft-Kind-Schlüssel von 1 Fachkraft zu 8 Kindern (1:8) im Elementarbereich als Minimum erforderlich.

Für den Krippenbereich bedeutet dies einen Schlüssel von 1 Fachkraft zu 4 Kindern (1:4) zuzüglich weiteren pädagogischen Personais für die Betreuung. Erziehung und Bildung von Kindern unter einem Jahr.

Im Hortbereich ergibt sich aus den Anforderungen ein Fachkraft-Kind-Schlüssel von mindestens 1 Fachkraft zu 7,5 Kindern (1:7,5)

Gruppen-Angebot 5 h/tgl. Gruppen größe Pädagogische Fachkräfte Öffnungszeit Ausfallzeit Mittelbare pädagogische Arbeit Summe Personalstunden Summe Vollzeit stellen (39 Std./Woche)
Elementar 16 Kinder 2 Fachkräfte 50 h 10 h 10 h 70 h 1,8 Stellen
Krippen 8 Kinder 2 Fachkräfte 50 h 10 h 10 h 70 h 1,8 Stellen
Hort 15 Kinder 2 Fachkräfte 50 h 10 h 10 h 70 h 1,8 Stelen

Eine angemessene Fachkraft-Kind-Relation hat direkte positive Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder. Die Kinder zeigen häufiger emotionales Wohlbefinden, kooperieren häufiger mit den Erzieherinnen und Erziehern und sind öfter konzentriert und engagiert im Spiel. Ängstliche und aggressive Verhaltensweisen nehmen dadurch ab.

Durch eine angemessene Fachkraft-Kind-Relation sind mehr bildungsanregende Impulse und Aktivitäten sowie verbesserte räumliche-materiale Anregungen und ein positives Interaktionsverhalten möglich. Dies macht sich besonders in der sprachlich-kognitiven Förderung und in der emotionalen Entwicklung der Kinder bemerkbar.

Gruppengröße

Die Kindertageseinrichtungen übernehmen die Unterstützung von Bildungsprozessen, fördern die Persönlichkeitsentwicklung und sind ais zentrale Sozialisationsinstanz für die Unterstützung der Eltern und eine Sozialraumvernetzung verantwortlich. Um die gestellten Anforderungen qualitativ gut realisieren und im Vergleich mit anderen europäischen Nationen „mithalten” zu können (Vergleichsuntersuchungen z.B. der OECD 2001, 2004), muss an der Obergrenze von

  1. 8 Kindern in Regeleinrichtungen im Altersbereich 0-3 Jahre bei fünf Stunden Öffnungszeit,
  2. 16 Kindern pro Gruppe in Regeleinrichtungen im Altersbereich 3-6 Jahre bei fünf Stunden Öffnungszeit,
  3. 15 Kindern pro Gruppe im Hort

festgehalten werden. In letzter Zeit sind Tendenzen zu größeren Gruppen zu beobachten, zurückgehende Kinderzahlen werden durch Zusammenlegungen kleinerer Gruppen „kompensiert”. Die steigende Nachfrage wird durch Gruppenüberschneidungen und Dauerausnahmegenehmigungen für größere Gruppen „aufgefangen”.

Eine geringere Gruppengröße ermöglicht eine bessere Realisierung individualisierter Bildungskonzepte und eine hochwertige Bindungsqualität, die Voraussetzung für das Explorationsverhalten des Kindes ist.

Berechnung der Personalstunden für die Leitung einer Kindertageseinrichtung

Die Kindertagesstättenleitung vereint in ihrer Stelle viele Funktionen, die der Stelle einer Managerin / eines Managers gleichgestellt werden kann. Dazu gehören unter anderem Personalführung und Personalentwicklung, Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung. Zusammenarbeit mit Familien, Sozialraumvernetzung und Öffentlichkeitsarbeit. Um den vielfältigen Aufgaben und Anforderungen gerecht werden zu können, muss eine Kindertagesstättenleitung mindestens ab 3 Gruppen bzw. ab einer Belegung mit 48 Elementarkindern freigestellt vom Gruppendienst sein.

Zu berücksichtigen ist dabei, dass Kinder mit einem Förderbedarf und Kinder unter 3 Jahren doppelt gezählt werden.

Eine nicht freigestellte Leitung (1 bis max. 2 Gruppen) benötigt für die Vielzahl der Aufgaben Zeiten außerhalb des Gruppendienstes. Dies entspricht mindestens 0,5 Wochenstunden pro Kind.

Ab fünf Gruppen benötigt die Kindertagesstätte eine ständige stellvertretende Leitung.

Hauswirtschaft/Technik

Leistungen, die sich auf die materielle Versorgung beziehen, sind im unmittelbaren Zusammenhang mit dem pädagogischen Auftrag von Kindertageseinrichtungen zu sehen. Essen und Trinken erhalten die Gesundheit der Kinder, fördern ihr Wachstum und tragen zu ihrem Wohlbefinden bei. Das gemeinsame Essen in der Tischgemeinschaft steigert die Sozialkompetenz der Kinder und ist auch ein wichtiger Bestandteil des Tagesrhythmus, der pädagogischen Arbeit und der von der Einrichtung für Kinder veranstalteten Feste und Feiern.

Wenn Kinder eine abwechslungsreiche, gesunde, hygienisch einwandfreie und ausgewogene Verpflegung, die den Nährstoffbedarf der jeweiligen Altersgruppen berücksichtigt, erhalten sollen, ist in den Kindertageseinrichtungen für die Bereitstellung von Speisen und Getränken (Assistenz für das Anrichten des Essens und Aufräumen des Geschirrs) eine 0,3 Vollzeitstelle Hauswirtschaftskraft (HWK) pro Gruppe erforderlich. Bei eigener Zubereitung von Mahlzeiten in der Einrichtung ist neben der Hauswirtschaftskraft ein/e Koch/Köchin (Beikoch/Beiköchin) erforderlich. Eine strikte Aufgabentrennung zwischen pädagogischer Fachkraft und der HWK ist für die Prozessqualität einer Kindertageseinrichtung unerlässlich.

Für die Wartung und Unterhaltung von Gebäuden und technischen Anlagen, für die Pflege von Außenanlagen sowie für die Reinigung von Räumen sind zusätzliche Zeitanteile für geeignete Kräfte zu berücksichtigen.

Verwaltung

Die Träger von Kindertageseinrichtungen gewährleisten über Verwaltungsdienstleistungen die finanziellen und betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen für die Durchführung von pädagogischen Leistungen. Dazu gehören unter anderem: die Gehaltskostenabrechnung für die Mitarbeitenden, die monatliche Abrechnung von Gebühren und öffentlichen Zuschüssen sowie die Erstellung von entsprechenden Verwendungsnachweisen, die Erstehung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen, das Führen von Statistiken und Daten, das betriebswirtschaftliche Controlling und allgemeine Aufgaben der Verwaltung.

Durch die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen sind auch die Anforderungen in diesem Arbeitsbereich gestiegen. Das erfordert ab einer Gesamtanzahl von 80 Kindern (hierbei zählen U3-Kinder und Kinder mit besonderem Förderbedarf doppelt) eine Verwaltungskraft mit voller Stelle.

Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement unterstützt Kindertageseinrichtungen und ihre Träger in dem Anliegen, die Qualität der Einrichtung zu sichern und systematisch weiter zu entwickeln. Durch das Netzwerk Kinderbetreuung der Europäischen Kommission wurden 40 Qualitätsziele aufgestellt, im Zuge dessen entstand auch der gesetzliche Auftrag durch allgemeine Rahmenvorgaben gemäß § 22a (1) SGB VIII. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen durch geeignete Maßnahmen die Förderung der Qualität sicherstellen und weiterentwickeln. Mittlerweile werden verschiedene QM-Systeme von Kindertageseinrichtungen umgesetzt. Zur Implementierung und Weiterführung bedarf es zusätzlicher Zeit- und Personalressourcen.

Für ein effektives und effizientes QM in Kindertageseinrichtungen ist es unerlässlich, dass dieses durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe finanziert wird. Außerdem soll durch eine Überprüfung (interne und/oder externe Audits) die Weiterentwicklung gesichert werden. Es ist erforderlich, dass jede Kindertageseinrichtung sich an diesem Prozess beteiligt. Daher muss die Einführung und Umsetzung eines QM-Systems bis 2015 für jede Kindertageseinrichtung verpflichtend sein.

Qualitätssicherung

Gezieltes pädagogisches Handein und die Erstellung und Umsetzung von Entwicklungszielen für die Kinder kann nur geschehen, wenn Beobachtungen und Dokumentationen regelmäßig erfolgen. Dies beinhaltet sowohl die Entwicklungsbeobachtung des einzelnen Kindes als auch Beobachtungen der Themen, Anliegen und Strategien der Kinder.

Allen Eltern wird auf der Basis der Beobachtung und Dokumentation regelmäßig ein Elterngespräch angeboten. Die KiTa entwickelt hierfür einen Gesprächsleitfaden, der von allen Mitarbeitenden eingesetzt wird. Die Ergebnisse der Gespräche werden dokumentiert, insbesondere die Vereinbarungen, die die Fachkraft mit den Eltern getroffen hat.

Jeder Träger weist auf Anfrage nach (z. B. anhand der Konzeption oder des QM-Handbuchs), wie in der KiTa die Umsetzung der Bildungsleitlinien des Landes Schleswig-Holsteins erfolgt.

Ein entscheidender Aspekt der Qualitätssicherung ist die konzeptionelle Weiterentwicklung der KiTa und die Qualifizierung des Personals. Daher sind die Träger verpflichtet, eine jährliche Festlegung von Qualifizierungstagen pro Mitarbeitende pro Jahr vorzunehmen und die Finanzierung sicher zu stellen bzw. zu regeln. Darüber hinaus wird der KiTa ein Budget an Zeit und Honorarkosten für externe Fachkräfte für Fortbildung / Fachberatung / Konzept, Team- und Organisationsentwicklung zur Verfügung gestellt.

Jede KiTa sollte mindestens einen Inhouse-Konzeptionstag pro Jahr, mit oder ohne externe Moderation, zu den im vorherigen Punkt benannten Themen durchführen.

Der Träger entwickelt ein System zur jährlichen Überprüfung, ob die Standards eingehalten wurden (siehe Absatz Qualitätsmanagement). Die Überprüfung kann als Aufgabe an die Leitung oder eine/n Qualitätsbeauftragte/n delegiert werden.

Damit Leitungskräfte alle ihnen zugewiesenen Aufgaben wahrnehmen und die Rolle einer Führungskraft einnehmen können, muss auf die Qualifizierung von Leitungskräften großes Gewicht gelegt werden. Daher muss der Träger die Möglichkeit zum Coaching bzw. zur Weiterqualifizierung vorhalten.

Professionalisierung

Im Bereich der Elementarpädagogik ist eine ständige Professionalisierung und Weiterqualifizierung der handelnden pädagogischen Fachkräfte erforderlich. Alle pädagogischen Fachkräfte einer Einrichtung müssen im angemessenen Umfang an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, die sowohl betriebliche Interessen als auch spezifische Interessen der Mitarbeiter/innen abbilden, teilnehmen und sich auch als Team weiter entwickeln können. Hierfür sind drei bis fünf Schließtage im Jahr erforderlich.

Kindertageseinrichtungen sind auf ein qualifiziertes Netzwerk von Fachberatung angewiesen, um den Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsanspruch von Kindern umzusetzen. Fachberatung ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Struktur- und Prozessqualität sowie zur Qualitätssicherung in den Einrichtungen. Es ist erforderlich, die Fachberatung als Bestandteil des frühkindlichen Bildungssystems zu integrieren und deren Finanzierung zu gewährleisten. Fachberatung als zentrale Aufgabe muss verpflichtend in die KiTaVO aufgenommen werden. Der Schlüssel sollte sein: eine Vollzeitkraft auf 1000 Kinder. Eine dezentrale Angebotsstruktur ist zu bevorzugen.

Ausbildungskultur

Der im § 22 SGB VIII beschriebene Förderauftrag von Kindertageseinrichtungen umfasst die Bereiche Erziehung, Bildung und Betreuung. Ein wichtiges Ziel der Elementarpädagogik ist es, diese Trias zu gewährleisten.

Vor dem Hintergrund eines zunehmenden Fachkräftemangels kommt der qualifizierten Ausbildung in der Zukunft eine bedeutsame Rolle zu. Prognosen zu Folge werden bedingt durch den Ausbau U3 2.800 neue Stellen in Schleswig-Holstein (bundesweit zwischen 24.000 und 50.000 neue Stellen) benötigt. Es werden vermehrt Ausbildungsplätze gebraucht, die auch die Möglichkeit zulassen, qualifizierte Abschlüsse nebenberuflich zu erwerben.

Die stetig gestiegenen Anforderungen setzen eine Neuorientierung der Fachausbildungen voraus. Die Ausbildung der pädagogischen Fachkräfte muss an die heutigen Anforderungen angepasst werden. Eine enge Verzahnung zwischen Praxis und Fachschulen ist zu fördern. Der Anteil der an Hochschulen ausgebildeten Fachkräfte ist zu steigern. Es gilt einheitliche Abschlüsse sowohl im Fachschulwesen als auch auf Hochschulebene länderübergreifend zu verabschieden. Dies beinhaltet die entsprechende Implementierung in der landesrechtlichen Gesetzgebung, um den Fachkräften mit ihrem (Hochschul-) Abschluss einen adäquaten Arbeitsplatz bieten zu können.

Das Arbeitsfeld der Frühpädagogik ist attraktiver zu gestatten. Dies gelingt, wenn die strukturellen, personellen und finanziellen Rahmenbedingungen verbessert werden. Hierbei ist auch an den Aspekt der überwiegenden Teilzeitstellen im KiTa-Bereich zu denken, der gerade für junge Frauen eine zusätzliche Erwerbstätigkeit erforderlich macht.

Insgesamt muss Überlegungen massiv begegnet werden, den Fachkräftemangel durch ein Absenken von qualitativen Standards sowohl in der Ausbildung als auch im Einsatz in der Praxis zu „beheben”. Eine unspezifische Erhöhung der Platzzahlen an den Erzieherfachschulen mildert in keiner Weise die auf unser Bundesland zukommende Problematik. Ein Konzept zur Überwindung des Fachkräftemangels muss dringend entwickelt werden.

Bildungsleitlinien

Im Kindertagesstättengesetz Schleswig-Holstein ist der Bildungsauftrag seit 1991 verankert. Im September 2008 sind die überarbeiteten Bildungsleitlinien als Handlungsorientierung für die frühkindliche Bildung in Kindertageseinrichtungen erschienen. Sie schaffen Standards für die Arbeit in den Tageseinrichtungen für Kinder. Die Bildungsleitlinien stellen den Selbstbildungsaspekt des Kindes deutlich in den Vordergrund und fordern sowohl die Umsetzung der Bildungsbereiche (Mathematik/Naturwissenschaften und Technik; Musisch-ästhetische Bildung und Medien; Ethik, Religion und Philosophie; Kultur/Gesellschaft und Politik; Sprache(n), Zeichen, Schrift und Kommunikation; Körper, Gesundheit und Bewegung) als auch die Berücksichtigung der Querschnittdimensionen (Partizipationsorientierung; Genderorientierung; interkulturelle Orientierung; Inklusionsorientierung; Lebenslagen- und Sozialraumorientierung). Die Umsetzung dieser Aufgaben erfordert ein hohes Maß an Fachlichkeit und ist nicht ohne deutliche Verbesserungen im Bereich der Gruppengrößen und der Personalschlüssel umzusetzen.

Alle maßgeblichen Forschungen zur frühkindlichen Bildung bescheinigen die Wichtigkeit früher Bildungsprozesse. Im besonderen Maße gilt dies für die Integration. Frühe Bildung schafft mehr Gleichberechtigung bei den Bildungsvoraussetzungen. Frühkindliche Bildungsinvestitionen wirken sich positiv auf das ökonomische Wachstum aus. KiTas müssen sehr viel stärker als bisher als lohnende Investition in die Zukunft und weniger als Kostenfaktor verstanden werden.

Gesundheit und Sicherheit

Die strukturellen Rahmenbedingungen umfassen auch die gesundheitlichen Maßnahmen. Hier gilt es, die finanzieren Ressourcen für die Umsetzung landesweiter Standards für Gesundheit, Infektionsschutz und Arbeitssicherheit umzusetzen.

Raumgestaltung

Durch den stetigen Wandel und die veränderten Aufgaben in der Elementarpädagogik ist eine Anpassung der räumlichen Bedingungen notwendig geworden. Wenn die Infrastruktur (die Räumlichkeiten) unzureichend sind, dann kann die Bildungsqualität nur unzureichend sein.

Daher müssen landesweit geltende Vorgaben entwickelt werden. Diese sollten sein:

Eine differenzierte Pädagogik benötigt Räume, die Vielfalt ermöglichen. Beispiele hierfür sind:

In allen Kindertageseinrichtungen nimmt die ganztägige Betreuung der Kinder stetig zu, dies schließt ein warmes Mittagessen ein. Aus diesem Grund brauchen Kindertageseinrichtungen einen separaten Raum (vergleichbar mit einer Mensa), um den Kindern eine angemessene Essenssituation zu ermöglichen. Eine entsprechende Küche zur Zubereitung der Mahlzeiten, einschließlich Hauswirtschaftsraum mit Lagermöglichkeit, muss bei der Raumplanung Berücksichtigung finden.

Die bisher aufgezeigten Forderungen beziehen den Mehraufwand, der durch Inklusion entstehen wird, noch nicht mit ein! Das KiTa-Bündnis hat zunächst in seinem Forderungskatalog die Standards beschrieben, die zu einer spürbaren Verbesserung der Qualität in unserer jetzigen KiTa-Struktur führen würde.

Inklusion ist kein Sparmodel! Sondern geboten!

Die UN-Konvention hat Deutschland 2009 in nationales Recht umgesetzt. Inklusion soll die Teilhabe aller Menschen nach ihren jeweiligen Potenzialen ermöglichen. Inklusion bezieht sich auf Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen, auf Menschen aus Familien mit Migrationshintergrund, sowie besonderen Lebenslagen und Förderungsbedarf. Es bedeutet ganz konkret, jede KiTa muss in absehbarer Zeit in der Lage sein, jedes Kind, das in die KiTa kommen möchte, aufzunehmen. Um dies zu realisieren, müssen die Ressourcen entsprechend angepasst werden. Die KiTas haben ihre Organisation zu verändern, nicht die Kinder müssen verändert werden.

Um Inklusion in der KiTa umzusetzen, müssen Haltungen, Betriebskulturen, Strukturen und Handlungen verändert werden. Dies erfordert Qualifizierungsmaßnahmen des Personals sowie Zeitressourcen für Organisationsentwicklung und nicht zuletzt Baumaßnahmen für eine barrierefreie Infrastruktur. Es müssen Gruppenstärken verringert und es muss mehr Personal eingesetzt werden. Diese Anforderungen können von den KiTas nicht aus den vorhandenen Ressourcen finanziert werden. Die Organisationen benötigen Extra-Zeit und Extra-Geld, um Inklusion zu realisieren.

Das KiTa-Gesetz in Schleswig-Holstein muss Vorgaben machen für Gruppenstärken und Personalbemessungen für alle Altersgruppen, damit einzelne Gruppen mit ihren Erziehungsfachkräften nicht überfordert werden. Diese müssen für alle Kreise und kreisfreien Städte bindend sein. Zurzeit weist das Gesetz lediglich eine Vorgabe für den Elementarbereich auf, Integrationsgruppen beinhalten 11 Regel- und 4 Integrationskinder.

Den Forderungen zur Gruppenstärke (s. o.) folgend würde dies bedeuten für

Kind mit „Kirschohrringen”
Foto: Renate Tröße (pixelio.de)

Um eine adäquate Förderung aller Kinder zu erreichen, müssen interdisziplinäre Teams zusammengestellt werden. Heilpädagogische Ansätze müssen in den Tagesablauf mit einfließen, um für jedes Kind ein Optimum an Unterstützung und Entwicklung zu gewährleisten. Im Sinne des Inklusionsgedankens muss in jeder Einrichtung eine heilpädagogische Fachkraft angestellt sein. Gerade bei Kindern unter drei Jahren ist oftmals der frühe Förderbedarf noch nicht festgestellt worden, denn in der Arbeit mit unter dreijährigen Kindern kristallisiert sich der besondere Förderbedarf erst heraus. Ist diese Rahmenbedingung gewährleistet, kann rechtzeitig mit unterstützendem Förder- und Hilfebedarf interveniert werden.

Jede KiTa muss ein Verfahren entwickeln und beschreiben, wie die Organisation kontinuierlich alle Formen von Benachteiligungen reflektiert, aufdeckt und letztlich abbaut. Dies muss in Form eines schriftlichen Konzeptes oder eines Qualitätsstandards vorliegen.

Der Abbau von Formen der Benachteiligungen ist als langfristiger und dauerhafter Prozess zu sehen. Die KiTa muss Maßnahmen zum Abbau von persönlichen, baulichen, strukturellen und konzeptionellen Barrieren vornehmen und für sich, die Eltern sowie die Leistungsträger dokumentieren.

Gerade in Bezug auf U3-Plätze hat die Eingewöhnung von Kindern eine sehr große Bedeutung erlangt. Wir wissen inzwischen: Wenn U3-Kinder mit ihrer Bindung bzw. Loslösung von den vertrauten Bezugspersonen beschäftigt sind, können sie nicht explorieren, d.h. sie können sich nicht bilden. Dasselbe trifft auf Integrationskinder zu. Daher muss die KiTa ein adäquates Eingewöhnungskonzept für neue Kinder entwickeln und vor allem praktizieren.

Im übertragenen Sinne trifft dies auch auf das Personal zu. Wenn Mitarbeitende nicht eingearbeitet werden und mit den Gepflogenheiten und der Konzeption nicht vertraut sind, können sie die Kinder nicht ziel- und sachgerecht unterstützen. Daher ist es erforderlich, dass jede KiTa ein Einarbeitungskonzept für neue Mitarbeitende entwickelt und anwendet.

Inklusion soll als Gedanke, Leitlinie oder Qualitätsbereich im jeweiligen Qualitätsmanagementsystem der KiTa verankert und beschrieben sein.

Kiel, im Oktober 2010

KiTa-Bündnis

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