(Gegenwind 336, September 2016)

Tatort Kongo - Prozess in Deutschland

Anerkannt und kriminell

Völkermord-Prozess gegen Ignace Murwanashyaka und Straton Musoni in Stuttgart

Sie kamen als Flüchtlinge aus dem Kongo, allerdings mit ruandischer Staatsangehörigkeit. In Deutschland beantragten sie Asyl, und sie wurden als Flüchtlinge anerkannt. Sie lebten mit ihren Familien in Deutschland, teils arbeiteten sie, aber in der Regel lebten sie vom Jobcenter. Doch das hieß nicht, dass sie nichts taten: Sie waren täglich, auch oft in der Nacht, aktiv für die „FDLR”, den Demokratischen Kräften zur Befreiung Ruandas. Der eine war der „Präsident”, der andere der „Vizepräsident”. Und dafür wurden sie, viel zu spät, vor Gericht gestellt.

Die beiden waren nicht zufällig in Deutschland. Denn die FDLR bezieht sich in dem Grundgerüst ihrer Ideologie auf die Kolonialzeit, die deutsche Herrschaft. Deutschland bekam Ruanda als Teil von Deutsch-Ostafrika auf der „Berliner Kongo-Konferenz” 1884 zugestanden. Damit hatte Deutschland ein Land als Kolonie gewonnen, das noch keinen deutschen Soldaten gesehen hatte, über das nichts bekannt war. Es dauerte Jahre, bis die deutschen Kolonialtruppen von der Küste aus bis nach Ruanda vorgedrungen waren. Dort fanden sie eine Art Königreich mit einer dünnen Herrscherschicht und einer breiten Masse an bäuerlicher Bevölkerung vor. Die deutschen Kolonialoffiziere wussten nichts darüber, entwickelten aber die Theorie, es handele sich um zwei Völker: Primitive Einheimische und höher entwickelte Einwanderer. Die meisten Mitglieder der Herrscherfamilie waren größer als der Durchschnitt der Bevölkerung, was heute auf die bessere Ernährung derer zurückgeführt wurde, die die Macht haben - die damalige „Wissenschaft” führte es auf die „Rasse” zurück.

Dabei wurde die Theorie aus Reiseberichten von Forschern entwickelt, die selbst nicht in Ruanda gewesen waren, sondern nur Gehörtes wiedergaben. In den Berichten, in denen es um die „hellere” und eingewanderte Herrscherschicht ging, gab es auch Informationen über Riesen und Zwerge, über Amazonen und Vulkane, die sich später alle nicht bestätigten.

Die Herrscher wurden von deutschen Kolonialbeamten als „Hamiten aus Äthiopien”, also als Nachfahren von Ham, einem der Söhne Noahs identifiziert. Sie wären „besser bewaffnet und auch gedanklich beweglicher als die dunklen ländlichen Neger”, hieß es 1930 in einer Veröffentlichung über die „Rassen Afrikas”. Spekuliert wurde auch darüber, es könnten Einwanderer aus Ägypten sein. Obwohl es nie den geringsten Beweis für irgend einen Bestandteil dieser Theorien gab, wurde diese Theorie in den 50er Jahren den 20. Jahrhunderts in die einheimischen Schulbücher übernommen. Danach gab es in Ruanda eine Mehrheit von „Hutu”, abstammend von einheimischen „Bantu” und traditionell Bauern. Und daneben gab es kleine Minderheiten von „Twa”, auch „Pygmäen” genannt, traditionell Jägern, sowie „Tutsi”, aus Abessinien oder Somalia stammend, die die Herrscherschicht stellten und durchschnittlich 20 cm größer als Twa und 15 cm größer als Hutu wären.

Durch den Ersten Weltkrieg verlor Deutschland die Kolonie, die an Belgien fiel. Die neuen Kolonialherren übernahmen die Rassenlehre. 1926 wurden Pässe für alle Einheimischen eingeführt, in denen die „Rasse” Tutsi, Hutu oder Twa vermerkt werden musste. Wer mehr als zehn Kühe als Besitz nachweisen konnte, wurde als „Tutsi” eingestuft. Ansonsten wurde die Körpergröße und die Nasenlänge als Kriterium herangezogen, um zwischen Hutu und Tutsi unterscheiden zu können. Der Katholizismus wurde Staatsreligion, nachdem der ruandische König sich hatte taufen lassen. Aus der Mission, die den Hutu die Befreiung von der Tutsi-Herrschaft versprach, folgten dann auch entsprechende Bewegungen in den 50er Jahren des 20. Jahrhundert. Die (normalen) sozialen Konflikte in der Kolonialherrschaft wurden von der Kirchenleitung als „rassische” Konflikte interpretiert. Und die Kirche hatte schon damals in Ruanda die Macht, die eigene Definition so durchzusetzen, dass die Gemeindemitglieder von deren Richtigkeit ausgingen.

1955 entstand an einem Priesterseminar die MSM, die Hutu-Sozialbewegung. Sie forderte von der Kolonialmacht Belgien, die Vorherrschaft der Tutsis zu beenden, bevor das Land in die Unabhängigkeit entlassen würde. Grégoire Kayibanda, der Führer der MSM, wurde später erster Präsident Ruandas. 1959 gründeten Mitglieder des Herrscherhauses die UNAR (Ruandische Nationalunion), nachdem der König gestorben war und sein Halbbruder von der Mehrheit der (Hutu-)Bevölkerung nicht als Nachfolger akzeptiert wurde. Es kam zu Unruhen, Hutus jagten Tutsis, die ins Ausland flohen oder in Stützpunkte der belgischen Kolonialtruppen. Die Belgier organisierten Kommunalwahlen, die von der UNAR (Tutsis) boykottiert wurden, die Hutus (inzwischen organisiert in der „Parmehutu” - MDR) gewannen über 80 Prozent aller Mandate.

Die Parlamentswahlen wurden dann mit unterschiedlich gefärbten Stimmzetteln ausgeführt. Wer für die Monarchie war, gab einen weißen Zettel ab, wer für die Republik war verwendete einen schwarzen. Für die UNAR gab es ebenfalls weiße Stimmzettel, für die MDR rote. Geheim war nichts.

Die neue Hutu-Regierung, noch als Kolonialregierung unter belgischer Herrschaft, beschloss dann die Aufstellung einer „Hutu-Armee”. Dabei wurden die Freiwilligen, die sich für den Eintritt in die Armee meldeten, vermessen. Der Brustumfang wurde in Zentimeter gemessen, das Körpergewicht in Kilogramm dazu gezählt. Die-se Summe wurde von der Körpergröße in Zentimetern abgezogen. Kam ein Ergebnis von höchstens fünf heraus, war man Hutu und wurde in die Armee aufgenommen. Unter diesem Vorzeichen wurde Ruanda 1962 unabhängig.

Ruanda war in der Theorie und Praxis der einzige schwarzafrikanische Staat mit einer „Rassenordnung”. Die Tutsis waren die „Feudalisten”, die schon in der Nationalhymne als „besiegt” bezeichnet wurden. Die Hutus firmierten als „Mehrheitsvolk”. Hunderttausende Tutsis flohen nach der Unabhängigkeit in die Nachbarländer, vor allem nach Uganda. Auch Familie Kagame floh dorthin, ihren vier Jahre alten Sohn Paul nahmen sie mit. Bereits im März 1964 drohte Präsident Kayibanda in einer Veröffentlichung („Qui est génocide?”) mit deren Vernichtung.

Der Konflikt wurde weiter angeheizt. Im Nachbarland Burundi regierte nach einem Putsch eine tutsi-geführte Militärjunta. Als es dort im April 1972 zu einem Aufstand der Hutu-Bevölkerung kam, wurden mehrere Hunderttausend Zivilisten vom Militär ermordet - fast alle Hutus. In Ruanda wurden als Reaktion alle Tutsis von den Universitäten verbannt und aus dem öffentlichen Dienst entlassen.

1973 putschte die Armee-Spitze in Ruanda und errichtete eine (relativ unfähige) Militärdiktatur. Sie erregte auch den immer stärkeren Ärger unter den Hutus, deren Partei vom Militär verboten worden war. In Ruanda entstand eine Hutu-Opposition, in Uganda gleichzeitig eine Befreiungsbewegung, die Ruandische Patriotische Front (RPF) unter Paul Kagame. Ab 1990 griff sie von Uganda aus an, ihre Einheiten konnten tief nach Ruanda eindringen. Die Erfolge waren so groß, dass 1992 in Arusha (Tansania) Friedensverhandlungen begannen. Sie endeten 1994 mit einem Friedensabkommen, dass eine Gleichberechtigung der gesamten Bevölkerung und eine Teilung der Macht unter allen Gruppen, unter Einschluss der RPF vorsah.

Dann überschlugen sich die Ereignisse. Anfang April flog Präsident Habyarimana zu einem Gipfeltreffen nach Arusha, wo die Umsetzung des Friedensabkommens besprochen wurde. Bei der Rückkehr wurde sein Flugzeug über der Hauptstadt von Ruanda von der Armee abgeschossen, der Präsident starb, und zeitgleich riefen alle Rundfunksender zur Ausrottung der Tutsi auf. Einen Tag später wurde die Premierministerin der Übergangsregierung ermordet, zusammen mit zehn belgischen UN-Soldaten, die sie beschützen sollten. Etwas mehr als eine Million Menschen wurden zwischen April und Dezember 1994 getötet, 937.000 sind heute namentlich identifiziert. Bereits am 18. Juli 1994 hatte die Tutsi-Befreiungsbewegung RPF die Hauptstadt erobert, ihr Militärchef Paul Kagame wurde Vizepräsident und Verteidigungsminister, heute ist er Präsident von Ruanda. Die ruandische Armee, die den Völkermord organisiert und mehrheitlich auch ausgeführt hatte, floh in den Kongo.

Bereits im November 1994 gründete der UNO-Sicherheitsrat ein Völkermord-Tribunal in Tansania. Bis heute bemüht sich das Tribunal um die Auslieferung der Täter, die vor allem im Kongo leben. Diese organisierten sich dort zu einer neuen Armee, sie verbündeten sich dort mit der einheimischen Opposition unter Laurent-Désiré Kabila, die dort gegen Präsident Mobuto kämpfte - und mit Hilfe der (ehemaligen) ruandischen Hutu-Armee diesen Kampf gewann. Als die Hutus sich 1999 als FDLR organisierten, waren sie mit Kongos Präsident verbündet. Im Jahre 2000 wurde Paul Kagame Präsident Ruandas, und Ignace Murwanashyaka wurde Asyl gewährt, er bekam von Deutschland den blauen Flüchtlingspass. 2001 wurde Präsident Kabila ermordet, sein Sohn löste ihn als Präsidenten ab. Ignace Murwqanashyaka wurde im September 2001 Präsident der FDLR.

Die Armee Ruandas entwickelte sich unter Kagame zu einer sehr schlagkräftigen Armee, die mehrfach im Kongo intervenierte, das dem nichts entgegensetzen konnte. Die Hutu-Rebellen der FDLR wurden von Ruandas Soldaten zeitweise gejagt, allerdings waren die Interventionen immer zeitlich begrenzt. In der übrigen Zeit errichtete die FDLR in den Ostprovinzen des Kongo eine Schreckensherrschaft. Tausende von Kindern wurden als Soldaten rekrutierzt, die einheimische Bevölkerung mit „Steuern” belastet oder schlicht ausgeplündert. Massenvergewaltigungen wurden systematisch als Herrschaftsmittel eingesetzt.

2002 trat in Deutschland das Völkerstrafgesetzbuch in Kraft. Seitdem verfolgt Dewutschland auch Kriegsverbrechen und Massaker, die von Ausländern an Ausländern im Ausland angerichtet werden - theoretisch zumindest. 2006 wurde Ignace Maurwanashyaka zum ersten Mal verhaftet, sein Asyl wurde widerrufen - er wurde bald wieder freigelassen, und das Verwaltungsgerichtsverfahren um seine Asyl-Anerkennung zog sich jahrelang hin. Das erste Verfahren beim Verwaltungsgericht Ansbach gewann er im Dezember 2006. Im Juli 2008 wurde er erneut verhaftet, im November wurde er wieder freigelassen. Ihm wurde jetzt aber die politische Betätigung verboten, wogegen er aber täglich verstieß.

Im August 2009 wurde die deutsche Internet-Seite der FDLR abgeschaltet, im November wurden Präsident und Vizepräsident wieder verhaftet. Im Mai 2011 begann der Prozess gegen beide in Stuttgart-Stammheim, der sich bis September 2015 hinzog. In der Zeit richtete die FDLR im Kongo Dutzende von Massakern an. Belastungszeugen für den Stuttgarter Prozess wurden reihenweise ermordet, das betraf vor allem Frauen, die die Vergewaltigung überlebt hatten. Sie bekamen kein Visum für Deutschland, sondern wurden per Video-Vernehmung zugeschaltet, dazu waren BKA-Beamte mit Dolmetschern nach Ruanda geflogen und von dort aus in den Kongo weiter gereist. Letztlich stellte das Gericht rund zwei Drittel aller Anklagepunkte ein, und zwar alle, die nur auf Zeugenaussagen beruhten, ohne „objektive” Beweise. Letztlich wurde Murwanashyaka zu 13 Jahren Haft verurteilt, bei guter Führung kann er also 2018 oder 2019 entlassen werden. Sein Stellvertreter bekam acht Jahre Haft und kam schon 2015 wieder frei.

Der Kriegsverbrecherprozess gegen die beiden anerkannten, jetzt nicht mehr anerkannten Flüchtling warf große Probleme auf. Einerseits war es wichtig, die Anführer der FDLR zu verhaften und zu verurteilen. Andererseits brachte das Hunderte von Belastungszeugen in zusätzliche Gefahr, weil Krieg und Massaker nicht nur ungebremst weitergingen, sondern sich die Anhänger des FDLR-Präsidenten durch den Prozess in Deutschland noch angestachelt fühlten, ihre Treue besonders zu beweisen und den Präsidenten durch Beseitigungen von Zeugen zu unterstützen. Was im Prozess zu kurz kam: Die Führungsspitze der Bewegung saß nicht zufällig in Deutschland, die Bewegung berief sich ausdrücklich auf die in Deutschland entwickelten Grundlagen ihrer Ideologie. So waren auch aus mehreren Kandidaten zwei zum Präsident und Vizepräsident ausgewählt werden, die im Kongo mit ihrem Wohnsitz in Deutschland warben und sich allein dadurch schon eine große Reputation sichern konnten.

Der Prozess selbst konnte nicht befriedigen. 172 Kriegsverbrechen waren angeklagt worden, im Urteil reichte die nachgewiesene Beihilfe zu vieren dieser Kriegsverbrechen für das Urteil zu 13 Jahren Haft aus. Unklar blieben die Begriffe „Rädelsführer” im Völkerstrafrecht, eine Bezeichnung, die auf den Präsidenten der FDLR laut Urteil zutraf. Dennoch wurde er wegen „Beihilfe” verurteilt, die im Kongo befindlichen Täter waren angeblich die Haupttäter, obwohl sie nur die Befehle aus Deutschland befolgten. Im Prozess wurden Hunderte von Seiten Abschriften abgehörter Telefonate übersetzt und verlesen, die nachwiesen, dass Präsident und Vizepräsident zwar nicht die einzelnen Überfälle planten, aber die „Vergeltung” und die „Feldzüge” anordneten.

Die Vernehmungen der Zeuginnen aus dem Kongo geschahen per Video, aber Gesichter wurden unkenntlich gemacht und Namen nicht genannt, um sie zu schützen. Dadurch konnte die Verteidigung auch nicht nachfragen - was die Richter bewog, die meisten dieser Zeugenaussagen nicht zu verwenden. So begaben sich die mutigen Frauen in Lebensgefahr, ohne dass es ihnen was nützte, ohne dass sie zumindest die Genugtuung bekamen, etwas bewirkt zu haben.

„Medica Mondiale”, vielen sicherlich noch als Hilfsorganisation für vergewaltigte Frauen im Bosnien-Krieg bekannt, schrieb dazu am 29. September 2015: „Am 28. September 2015 verurteilte das Oberlandesgericht Stuttgart zwei ruandische Führungsmitglieder der „Forces Démocratique de Libération du Rwanda”” (FDLR) zu 13 und acht Jahren Haft. Der Präsident der FDLR Ignace Murwanashyaka und sein Stellvertreter Straton Musoni wurden wegen Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen, Murwanashyka darüber hinaus wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen. Die zahlreichen Vergewaltigungsvorwürfe, die ebenfalls angeklagt waren, sah der 5. Strafsenat jedoch nicht als erwiesen an. „Prozess und Urteil sind ein Schlag ins Gesicht der Frauen und Mädchen in der Demokratischen Republik Kongo, die massenhaft von FDLR-Soldaten vergewaltigt wurden”, kritisiert Monika Hauser, Gründerin der Frauenrechtsorganisation medica mondiale.

„Bereits während des Verfahrens wurden die meisten Anklagepunkte zu Vergewaltigung und sexueller Versklavung fallen gelassen. Jetzt hat der Senat mit dem Urteil auch noch die restlichen verworfen. Das bedeutet: Die kongolesischen Opferzeuginnen haben umsonst ausgesagt. Sie haben sich umsonst mit dem ihnen angetanen Leid konfrontiert und erfahren keine Gerechtigkeit.”, beklagt Hauser. „Angesichts der Fülle von Dokumentationen über Vergewaltigungen durch FDLR-Soldaten, muss dieses Verfahren mehr als kritisch betrachtet werden.”

Das gelte auch für den Umgang mit den Zeuginnen selbst. Die Opfer in diesem Verfahren, insbesondere diejenigen, die als Zeuginnen gerufen wurden, seien ihrer Rechte beraubt worden. „In jedem deutschen Strafverfahren”, so Hauser, „haben die Verletzten von Gewaltverbrechen klare Rechte auf Information, anwaltliche Vertretung oder Akteneinsicht. Dieses Recht hat in Stuttgart jedoch keine Anwendung gefunden.” Die Zeuginnen aus der Demokratischen Republik (DR) Kongo seien weder hinreichend informiert noch mit den notwendigen Mitteln zur Wahrnehmung ihrer Rechte ausgestattet worden. „Wie sollen sie jetzt auch nur ansatzweise verstehen, dass nicht etwa sie versagt haben, sondern die deutsche Justiz?”

Mehr Rechte von Opfern & OpferzeugInnen auch in Völkerrechtsprozessen!

Für zukünftige Verfahren dieser Art fordert medica mondiale daher die konsequente Anwendung der deutschen Strafprozessordnung im Hinblick auf die Rechte von Opfern und OpferzeugInnen auch in Völkerrechtsprozessen. „Aber das alleine ist nicht ausreichend”, erläutert Jessica Mosbahi, Referentin für Menschenrechte und Politik bei medica mondiale, „in einem nächsten Schritt muss eine Reform der Strafprozessordnung erfolgen. Nur so kann angemessen an die durch internationale Strafverfahren veränderte Realität in deutschen Gerichten reagiert werden. Eine solche Gesetzesanpassung müsste es OpferzeugInnen aus Kriegsgebieten beispielsweise ermöglichen, das Recht auf Nebenklage wahrzunehmen, ohne ihre Identität preisgeben zu müssen und sich dadurch in Lebensgefahr zu begeben”.

Reinhard Pohl

Dominic Johnson / Simone Schlindwein / Bianca Schmolze: Tatort Kongo - Prozess in Deutschland. Die Verbrechen der ruandischen Miliz FDLR und der Versuch der juristischen Aufarbeitung. Ch. Links Verlag, Berlin 2016, 504 Seiten, 30 Euro

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