(Gegenwind 388, Januar 2021)

leere Straße
Gerhardstraße in St. Pauli am 17. März 2020: Nichts los
(Foto: hds - Gerhardstraße, St. Pauli, CC BY 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=88260418)

Covid-19-Pandemie

Erste Welle, zweite Welle, ...

Eine Zwischenbilanz

Im Februar 2020 begann die Pandemie des SARS-CoV-2-Virus auch in Deutschland. Das Virus aus China trat erstmals in München auf, wo die Infektion schnell eingegrenzt werden konnte. Danach verbreitete sich das Virus in Norditalien, dort mutierte es und kehrte nach Deutschland zurück. Die erste Welle der Ansteckungen erreichte rund um Ostern ihren Höhepunkt. Die Gegenmaßnahmen, über die die Bundesländer entscheiden, bestanden im Wesentlichen in Kontaktbeschränkungen - Schulen und Kindergärten wurden geschlossen, ebenso die nicht lebensnotwendigen Geschäfte wie Möbelläden, Autohäuser oder Baumärkte. Veranstaltungen wurden untersagt oder beschränkt.

Erst als man mehr über die Ansteckungswege wusste, wurden ab Mai gezieltere Maßnahmen ergriffen. Dazu gehörten Mund-Nasen-Masken und Ratschläge zum Lüften. Während viele im April noch glaubten, die Infektion erfolge als Tröpfchen-Infektion oder Schmier-Infektion, geht man seit Mai davon aus, dass vor allem Aerosole für die Ansteckungen verantwortlich sind. Die drohen vor allem in Innenräumen, weshalb sich die Infektionen im Freien kaum ausbreiten. Die Bundesregierung koordinierte die Maßnahmen der Länder, die Masken etablierten sich vor allem beim Nutzen öffentlicher Verkehrsmittel und beim Einkaufen.

Eine zweite Infektionswelle begann im Oktober, als die Menschen sich wieder mehr in Innenräumen aufhielten. Diesmal verständigten sich die Ministerpräsidentinnen, Ministerpräsidenten und anderen Landeschefs darauf, die Schulen und Betriebe offen zu halten und die Schließungen auf den Freizeitbereich zu konzentrieren. Das rief einige Proteste hervor, aber weniger als im Frühjahr. Für den November sollte mit den Einschränkungen die Zahl der Kontakte zwischen Menschen um 75 Prozent reduziert werden - das gelang nicht, die Kontakte wurden nur um rund 40 Prozent reduziert.

Covid-19 in Hamburg

In Hamburg startete die Pandemie typisch: Ein Arzt am UKE, der in Henstedt-Ulzburg wohnte, kehrte im Februar 2020 aus Italien zurück und wurde am 27. Februar zum ersten Infektionsfall. Die Zahl der Infektionen stieg bis Anfang April auf 60 bis 70 pro 100.000 EinwohnerInnen an, gemessen in der sogenannten „7-Tage-Inzidenz“.

Bis Anfang September blieb die Zahl der Infektionen gering, bewegte sich im Juni und Juli unter 10 pro 100.000, erst im September stiegen die Zahlen wieder auf rund 20 pro 100.000 zum Monatsende. Im Oktober ging es dann steil hoch auf 100 Infektionen pro 100.000, dann griffen die jetzt schärferen Maßnahmen und fingen die Infektionen bei rund 130 pro 100.000 in der ersten November-Hälfte ein. Bis Anfang Dezember sank die 7-Tage-Inzidenz dann wieder auf rund 80 pro 100.000, immer noch zu hoch für Lockerungen.

Die Zahl der Toten betrug in der ersten Welle rund 250. Dabei blieb es bis Anfang November, dann kamen in der zweiten Welle nochmal rund 200 Tote dazu. In der zweiten Welle infizierten sich mehr junge Menschen, außerdem hatten die Krankenhäuser inzwischen Erfahrung in der Behandlung und konnten deshalb trotz einer höheren Infektionsrate die Zahl der Todesfälle kleiner halten.

Covid-19 in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein wurde die Erste Infektion Ende Februar 2020 festgestellt. Am 8. März starb ein Feuerwehrmann aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg an der Krankheit, der allerdings in Hamburg Dienst tat und im Ägypten-Urlaub erkrankte und starb. Er war auch bundesweit der erste Deutsche, der an Covid-19 starb.

Der Höhepunkt der ersten Welle trat auch in Schleswig-Holstein Anfang April ein, als die 7-Tage-Inzidenz auf fast 25 Infektionen pro 100.000 EinwohnerInnen stieg. In Schleswig-Holstein wurden ebenfalls Schulen und nicht lebensnotwendige Geschäfte geschlossen, vor allem aber der Tourismus gestoppt. Das führte auch zu Konflikten mit Hamburg, da viele EinwohnerInnen der Stadt am Wochenende nach Schleswig-Holstein kommen, teils hier auf Ferienhäuser besitzen, in denen sie eigentlich in den Osterferien wohnen wollten.

Allerdings hatten die Maßnahmen Erfolg, die 7-Tage-Inzidenz sankt bis Juni auf nahezu Null. Erst Ende August stieg sie wieder auf 5 pro 100.000, bis Anfang Oktober auf 10 pro 100.000. Im Oktober, also mit Beginn der kalten Jahreszeit, stieg die Kurve steil auf leicht über 50 pro Hunderttausend Anfang November. Mit Beginn der schärferen Maßnahmen sank sie wieder, allerdings nur sehr langsam: Erst Anfang Dezember wurden wieder 45 Infektionen auf 100.000 unterschritten.

Die Zahlen waren allerdings im Land sehr unterschiedlich. So lange sie Anfang Dezember im Hamburger Umland (in den Kreisen Pinneberg, Segeberg, Stormarn) noch deutlich über 50, in Nordfriesland oder Schleswig-Flensburg deutlich unter 20. Deshalb wurde auch immer wieder gefordert, die Maßnahmen in einzelnen Kreisen zu lockern. Dem kam die Landesregierung teilweise nach, indem sie den Rahmen etwas lockerer hielt und Verschärfungen sich auf einzelne Regionen oder Orte bezogen.

In Schleswig-Holstein starben im April und Mai rund 140 Menschen an der Infektion. Die Zahl stieg dann bis Anfang November nur auf rund 160, um im November steil auf 260 anzusteigen.

Unterschiede zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg

Die Unterschiede in den Maßnahmen waren nicht sehr groß. Im Dezember 2020 waren in Schleswig-Holstein Veranstaltungen in Innenräumen mit festen Sitzplätzen für bis zu 100 Personen erlaubt, natürlich mit den nötigen Abständen (also nur in geeigneten Räumlichkeiten). In Hamburg lag die Obergrenze bei 50 Personen.

Hamburg hatte zudem die Grenze für private Treffen im privaten Raum Anfang Dezember auf fünf gesenkt, wollte sie aber für Weihnachten wieder auf zehn erhöhen. Dagegen bliebt Schleswig-Holstein bei zehn Personen, wie schon im November, kündigte aber an, keine „Weihnachts-Lockerung“ zu planen - aber in Hamburg lag Anfang Dezember die 7-Tage-Indzidenz eben auch doppelt so hoch wie im schleswig-holsteinischen Durchschnitt.

Alle diese Überlegungen hatten sich natürlich erledigt, als die Infektionszahlen, die Belegungen der Intensivstationen und die Zahl der Toten in den ersten beiden Dezember-Wochen so sprunghaft stiegen, dass umfangreiche Schließungen am 16. Dezember unumgänglich wurden. Diese müssen im Januar noch aufrechterhalten werden und können erst gelockert werden, wenn die Infektionen zurückgehen.

Zahlen

Die Zahlen werden von einer kleinen Minderheit, die sich meistens „Querdenker“ nennen, bezweifelt. Zunächst ist das auch richtig: Die Zahlen aus dem April und aus dem November sind kaum vergleichbar, weil es im April viel weniger Tests gab. Deshalb wurden damals vor allem diejenigen getestet, die deutliche Symptome zeigten, während im November auch Kontaktpersonen, AuslandsrückkehrerInnen oder Pflegepersonal getestet wurden. Dadurch sind die Zahlen der erkannten Infektionen im November höher, es gibt aber auch mehr Infektionen, wie vergleichende Untersuchungen zeigen.

Die Skeptiker zweifeln manchmal auch die Tests selbst an, weil der PCR-Test eben nicht die Infektion nachweist, sondern „nur“ Teile des Virus. Diese Argumentation ist unsinnig. Denn PCR-Test werden seit Jahrzehnten eingesetzt, zum Beispiel zum Nachweis oder Ausschluss einer Vaterschaft oder zum Vorhandensein einer Schwangerschaft. Beim Schwangerschaftstest, auch ein PCR-Test, wird kein Kind nachgewiesen, sondern Teile eines Hormons. Das reicht aber. Bei einem positiven PCR-Test wird regelmäßig ein zweiter Test gemacht, um die Infektion zu bestätigen, das wird von Skeptikern selten bis nie erwähnt.

Die Zahlen der Infizierten, Erkrankten und Gestorbenen werden oft auch mit anderen Zahlen verglichen, Unfallopfer oder Tote durch Krebs - in der Regel, damit Covid-19 als „nicht so schlimm“ bezeichnet werden kann. Übersehen wird, dass die Covid-19-Toten dazu kommen. Sie machen Krebs und Tote durch Krebs nicht besser oder schlechter, die Gesundheitsämter müssen aber gegen eine potentiell tödliche Infektionskrankheit auch dann vorgehen, wenn an Autounfällen mehr Menschen sterben. Sonst könnte die Polizei auch Morduntersuchungen ersatzlos einstellen, denn 2019 hatte die Zahl der Mordopfer mit 245 den niedrigsten Stand seit 20 Jahren erreicht - warum muss man dann noch Mörder verfolgen?

Der Verweis auf die mit (voraussichtlich) 20.000 Covid-19-Toten 2020 darauf, dass man ja sowieso stirbt, hilft nicht weiter. Natürlich gab es 2019 genau 939.520 Tote. Das werden 2020 nicht viel mehr sein, vielleicht sogar weniger. Aber das belegt nicht die Ungefährlichkeit der Covid-19-Erkrankung, sondern nur die Wirksamkeit der Maßnahmen der Regierung. Abstand, Masken und Lüften sowie die Hygiene und Desinfektion sorgen in der Summe dafür, dass alle anderen Infektionskrankheiten auch zurückgehen, teilweise drastisch. Das könnte die Zahl von 20.000 Toten durch Covid-19 mehr als ausgleichen, die Maßnahmen könnten also auch zu einer „Untersterblichkeit“ führen. Was Covid-19 anrichtet, wenn man keine wirksamen Maßnahmen ergreift, kann man in Norditalien, New York oder Schweden sehen.

Maßnahmen

Alle Maßnahmen sind umstritten. Die Umfragen Anfang Dezember 2020 zeigten: Rund 50 Prozent oder etwas mehr waren mit den Maßnahmen so einverstanden. 30 bis 35 Prozent wollten schärfere Maßnahmen, auch um die Zeit der Einschränkungen abzukürzen (etwa nach dem Muster Neuseelands). Und rund 10 Prozent wollten die Maßnahmen am liebsten ganz oder teilweise aufheben, der Rest wollte nicht antworten oder war unschlüssig.

Maßnahmen, die Grundrechte einschränken, zum Beispiel die Maskenpflicht oder das Abstandsgebot, müssen vier Bedingungen erfüllen, um legal zu sein:

  1. Sie müssen einen legitimen Zweck verfolgen, also zum Beispiel erlassen werden, um Menschen eine Erkrankung und das Sterben zu ersparen.
  2. Sie müssen geeignet sein, um diesen Zweck zu erreichen. Das ist für Masken, Abstand und Lüften nachgewiesen, die Handdesinfektion scheint eher für andere Infektionen wirksam zu sein.
  3. Sie müssen die mildesten Maßnahmen sein, es darf also keine möglichen Maßnahmen geben, die einfacher sind, einen geringeren Eingriff in Grundrechte darstellen.
  4. Die Intensität des Eingriffs muss in einem gesunden Verhältnis zum verfolgten Zweck stehen.

Insofern müssen ab und zu Gerichte beurteilen, ob die verhängten Maßnahmen nach diesen vier Punkten zulässig sind.

Ferienhausbesitzer dürfen ein paar Wochen nicht in ihr eigenes Ferienhaus fahren: Zulässig, sagt das Verwaltungsgericht in Schleswig.

Schülerinnen und Schüler müssen in der Schule eine Maske tragen: Zulässig, sagt das Oberverwaltungsgericht Schleswig. Masken sind schädlich: nein, dafür gibt es überhaupt keine Anzeichen. Masken hemmen die Ausbreitung der Infektion: ja, dafür gibt es etliche Beweise. Übrigens sind die Masken 1888 in Deutschland eingeführt worden, 1919 wurde sie flächendeckend von der Bevölkerung getragen, um die „Spanische Grippe“ einzudämmen. Dass irgendwelche Nachteile beim Ein- oder Ausatmen 132 Jahre lang niemandem bekannt werden, aber jetzt plötzlich entdeckt und auf „YouTube“ veröffentlicht werden, ist ohnehin absurd. Es wurden aber im Sommer 2020 in mehreren Ländern neue Studien gemacht, die alle ergaben: Nein, die Menschheit hatte in den letzten 130 Jahren nichts übersehen, Masken schützen und sind ansonsten total unschädlich.

Inzwischen gibt es auch Urteile, dass Kinder ohne Maske vom Unterricht ausgeschlossen werden dürfen, weil die Gesundheit der anderen wichtiger ist als die Bildung der Einzelnen. Kinder unterliegen der Schulpflicht: Wenn ein Kind aufgrund der Ideologie der Eltern keine Maske tragen soll und damit potentiell die Infektion verbreitet, müssen die anderen, jetzt gefährdeten Kinder trotzdem zur Schule kommen. Die Schule muss also die anderen Kinder vor diesem einen Kind schützen.

Gegnerinnen und Gegner der Maßnahmen dürfen demonstrieren, auch wenn erwartet wird, dass sie die Auflagen (Masken, Abstände) nicht einhalten: Ja, sie dürfen demonstrieren, sagt das Oberverwaltungsgericht Berlin. Nein, sie dürfen das nicht, sagt das Oberverwaltungsgericht Bremen und später das Bundesverfassungsgericht. Allerdings: In Berlin gab es Auflagen, die dann nicht eingehalten wurden. In Bremen hatte man diese Erfahrung.

Maßnahmen im November

Anfang November leiteten die meisten Bundesländer nach einem Treffen bei der Bundeskanzlerin schärfere Maßnahmen ein, die zum 16. Dezember noch einmal verschärft wurden. Eine Grundlage für den November-Beschluss war ein gemeinsamer Lagebericht von Gesundheitsministerium und Innenministerium, der zwar als „VS-Verschlusssache“ gekennzeichnet wurde, aber an alle Staatskanzleien verschickt wurde, so dass man Kopien bekommen kann.

Dieser sah am 28. Oktober die Inzidenz in vier Bundesländern schon bei über 100, in Hamburg mit 83,7 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner knapp drunter, in Schleswig-Holstein mit 36,6 weit drunter. Problematischer war aber, dass sie in allen Nachbarländern außer Dänemark bei über 100, teils bei weit über 100 lag:

Schweiz 439,1
Tschechische Republik 811,4
Dänemark 95,5
Frankreich 380,5
Luxemburg 571,9
Niederlande 377,8
Polen 212,5

Gleichzeitig stiegen die Zahlen der Covid-19-IntensivpatientInnen, die in Sachsen schon 40 Prozent aller IntensivpatientInnen ausmachten. In drei Bundesländern, nämlich Berlin, Bremen und Hessen waren damals schon weniger als 20 Prozent der Intensivbetten noch verfügbar.

Wenn die Infektionen steigen, das taten sie im Oktober, steigen die Belegungszahlen von Intensivbetten erst mit zwei oder drei Wochen Verzögerung - die Zahl der Toten steigt erst vier oder fünf Wochen später. Das ist eingetreten, aber die Maßnahmen konnten das Steigen der Infektionen ab Mitte November stoppen - sie blieben allerdings täglich auf hohem Niveau, bei rund 20.000 Infektionen pro Tag bundesweit. Die Zahl der Toten stieg dann bis Dezember auf über 400 pro Tag und wird für einige Wochen dort bleiben, weil die Toten vom Januar jetzt schon infiziert sind.

Streit um Weihnachten

Ende November vereinbarten die MinisterpräsidentInnen und Bürgermeister kleinere Verschärfungen, für Weihnachten dann wieder Lockerungen. Schleswig-Holstein nutzte hier die Möglichkeit, als nicht so betroffenes Bundesland die Verschärfungen nicht mitzumachen, allerdings dann auch die Lockerungen für Weihnachten nicht. Hamburg verschärfte und kündigte an, vor Weihnachten über Lockerungen zu entscheiden.

Zum Redaktionsschluss war klar, dass die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zwei Wochen vor Weihnachten schärfte Maßnahmen, umfangreiche Schließungen anordnen müssen. Die Hoffnung, es könnte zu Weihnachten Lockerungen geben, hatten sich ebenso erledigt wie alle Diskussionen über Sylvester oder einen Ski-Urlaub. Es zeigte sich: Man kann auf Konferenzen und in Leserbriefspalten der Presse verhandeln, aber man kann nicht mit dem Virus verhandeln.

18. November: Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Am 18. November änderte der Bundestag das Infektionsschutzgesetz, dagegen wurde in Berlin demonstriert. Die AfD ließ auch einzelne Demonstranten als „BesucherIn“ ins Bundestagsgebäude, wo mehrere Politikerinnen und Politiker belästigt wurden.

Nicht nur die DemonstrantInnen, sondern auch die AfD-Abgeordneten veröffentlichten allerdings den Entwurf der Änderungen, wie er vor den Ausschuss-Beratungen existierte. Beschlossen wurde eine andere Version nach den Ausschuss-Beratungen.

Danach können die Einschränkungen vorgenommen werden, wenn der Bundestag nach einer Unterrichtung durch die Regierung mehrheitlich feststellt, dass es eine Pandemie gibt. Verordnungen dürfen nur noch für vier Wochen erlassen werden, dann muss eine neue Verordnung her, die an die aktuelle Lage angepasst ist. Außerdem wurde festgelegt, dass Kontaktbeschränkungen nicht zur Isolierung von Personen führen dürfen, sondern ein Mindestmaß an sozialen Kontakten aufrecht erhalten werden muss. Der Zugang zur RechtsanwältInnen und Gerichten darf nicht beschränkt werden. Bei Anordnungen zur Schließung von Einrichtungen müssen Kindeswohl, Versammlungsrecht und Religionsfreiheit beachtet werden - was die Schließung von Kitas, Schulen, Kirchen sowie das Verbot von Demonstrationen schwerer macht als das Verbot von Veranstaltungen oder die Schließung von Baumärkten.

Festgelegt wurde auch, dass mögliche Maßnahmen vorher bekannt gegeben werden sollen, damit alle die Möglichkeit haben, sich an der Diskussion zu beteiligen. Außerdem sollen alle Maßnahmen, so der neue Absatz 8 des Paragraphen 6a, zwischen Bund und Ländern so einheitlich wie möglich abgestimmt sein.

Die meisten Einwände von Kritikerinnen und Kritikern waren im parlamentarischen Verfahren also berücksichtigt worden, aber auch diese Endfassung blieb umstritten. CDU, SPD und Grüne stimmten weitgehend dafür, AfD, Linke und FDP dagegen.

Reinhard Pohl

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