(Gegenwind 449, Februar 2026)

Diese Karikatur über den damaligen Ministerpräsidenten Albig (SPD) und den ehemaligen Ministerpräsidenten Carstensen (CDU) lieferte die Initiative „Kein Gottesbezug in Schleswig-Holstein” im Jahre 2016

Kein „Gottesbezug” in die Landesverfassung

Schleswig-Holstein braucht eine weltanschaulich neutrale Präambel

In Schleswig-Holstein wird erneut darüber diskutiert, die Präambel der Landesverfassung um einen sogenannten Gottesbezug zu ergänzen. Anlass ist ein von der CDU-Fraktion eingebrachter Vorschlag im Rahmen allgemeiner Überlegungen zur Weiterentwicklung der Landesverfassung, über den derzeit im Landtag beraten wird. Unterstützt wird dieser Vorstoß von einem interreligiösen Bündnis aus christlichen Kirchen, jüdischen Gemeinden und muslimischen Verbänden.

Bereits 2014 und 2016 wurde ein Anlauf genommen, um den Gottesbezugs in die Präambel der Landesverfassung aufzunehmen. Im Oktober 2014 stimmten nur 29 Abgeordnete für einen Gottesbezug, was deutlich unter den erforderlichen 46 Stimmen lag; eine Zweidrittelmehrheit ist zur Verfassungsänderung notwendig. Die Präambel ohne Gottesbezug wurde damit beibehalten.

Die Ablehnung löste die Volksinitiative „Für Halt. Für Gott in Schleswig-Holstein” aus, die 2015 über 42.000 Unterschriften sammelte und 2016 eine erneute Abstimmung erzwang - auch diese scheiterte; diesmal fehlte aber nur eine Stimme. Nun startet ein neuer, der dritte Anlauf.

Die Landesverfassung Schleswig-Holsteins enthält bislang bewusst keinen Gottesbezug - anders als das Grundgesetz, das mit der Formel von der „Verantwortung vor Gott und den Menschen” beginnt. Dieser Unterschied ist kein Versehen, er ist gewollter Ausdruck einer klaren Entscheidung für weltanschauliche Neutralität auf Landesebene. Seit Inkrafttreten der Verfassung hat sich weder gezeigt, dass dem Land ein solcher Bezug gefehlt hätte, noch lässt sich belegen, dass ein Gottesbezug gesellschaftlichen Zusammenhalt tatsächlich fördert, wie jetzt von den Befürworter:innen argumentiert wird.

Präambeln sind keine belanglose „Verfassungslyrik”

Befürworter des Vorstoßes bezeichnen den Gottesbezug als „Demutsformel” und als Ausdruck gesellschaftlicher Selbstvergewisserung in unsicheren Zeiten.

Für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) erklärt Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt in einer Pressemitteilung: Ein Gottesbezug in der Verfassung erinnert daran, dass menschliches Leben und politisches Handeln nicht allein im eigenen Vermögen gründen. ... Er lädt dazu ein, aus der Einsicht in unsere Begrenztheit Kraft und Hoffnung zu schöpfen und erinnert zugleich daran, dass Freiheit und Würde aller Menschen unantastbar sind. Eine gemeinsame Werteformel in der Verfassung könne religiöse und auch nicht religiöse Menschen zusammenbringen.

Erzbischof Stefan Hesse aus Hamburg stimmt das breite, interreligiöse Bündnis zuversichtlich: In der Demokratie bleibt der Ort der höchsten Macht frei! Alle Menschen sind ihm zugeordnet und mit je gleicher Würde ausgestattet. Das ist der wichtigste Grundsatz für die Menschen in Schleswig-Holstein und weltweit.

Die Bischöfin im Sprengel Schleswig und Holstein, Nora Steen, ist überzeugt: Nur wenn wir diesen Weg gemeinsam gehen - Christinnen, Jüdinnen und Juden, Musliminnen oder auch diejenigen ohne religiöse Bindung - bleiben Toleranz, Dialog und Versöhnung lebendig.

Der Vorsitzende des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Schleswig-Holstein, Walter Blender, ist der Ansicht, dass der Gottesbezug die Werte der großen Weltreligionen, wie Gebote und Mitmenschlichkeit, hervorhebt und als Begleiter der Verfassung versteht.

Ministerpräsident Daniel Günther, 2014 „nur” der kirchenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, machte sich damals stark mit den Worten: Der Gottesbezug gehört in die Landesverfassung. ... Die Verfassung ist das Fundament unserer Gesetze und damit unserer Gesellschaft. Ich setze mich deshalb klar für einen Gottesbezug in unserer Verfassung ein. … Auch persönlich ist mir der Gottesbezug wichtig, weil er das christliche Fundament unseres Staatswesens betont und die Bedeutung des Christentums in unserer Gesellschaft hervorhebt.

Die CDU-Abgeordnete Anette Röttger eröffnete die Debatte im Kieler Landtag zum „Gottesbezug” im Oktober-Plenum 2025 mit den Worten: Unsere Politik beruht auf einer Verantwortung vor Gott und den Menschen. ... Ein Bezug zu Gott in der Präambel unserer Landesverfassung ist eine Selbstvergewisserung und ei-ne wertvolle Demutsformel. ... denn es liegt auf unserem Weg durchs Leben nicht alles in unserer Hand, es liegt nicht alles in unserer Macht. Es braucht so manchen Engel an der Seite, einen sichtbaren oder unsichtbaren. ... Ein Gottesbezug dient dem gesellschaftlichen Zusammenhalt. ... Unsere Verfassungs- und Rechtsordnung beruht auf diesem historisch gewachsenen Wertesystem. Das sollten wir an dieser Stelle nicht vergessen.

Doch diese Argumentation überzeugte nicht jeden. Auch nicht den Koalitionspartner der CDU die GRÜNEN. Demut, Verantwortung und Achtung der Menschenwürde lassen sich vollständig und überzeugend ohne religiöse Bezugnahmen begründen. Der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Lasse Petersdotter, brachte dies ganz gut auf den Punkt: Demut gehe „sehr gut auch ohne Gott”.

Häufig wird in der verfassungsrechtlichen Diskussion von „Verfassungslyrik” gesprochen, wenn es um Präambeln geht. Im Grunde sei es doch egal, was da steht. Gemeint ist ihre begrenzte rechtliche Bindungswirkung. Daraus jedoch zu schließen, Präambeln seien politisch folgenlos, greift zu kurz. Verfassungen sind nicht nur Normtexte, sondern auch Leitbilder. Sie formulieren das Selbstverständnis eines Gemeinwesens und setzen symbolische Orientierungspunkte.

Gerade deshalb ist Zurückhaltung geboten. Niemand würde ernsthaft fordern, eine andere politische Ideologie oder Weltanschauung - etwa den Sozialismus - ausdrücklich in der Präambel zu verankern. Man stelle sich nur kurz mal vor, die Partei DIE LINKE würde solch eine Verfassungsänderung einfordern. Was bräche dann für eine Debatte und Polemik los! Der Gottesbezug, wie ihn die CDU und die Religionsgesellschaften sich jetzt wünschen, ist von solch einer Forderung nicht grundsätzlich verschieden: Auch er transportiert eine spezifische weltanschauliche Vorentscheidung.

Verfassungsrechtliche und historische Einwände

Der Theologe und Ethiker Hartmut Kreß hat bereits 2016 in einer Landtagsanhörung dazu dargelegt, warum ein nachträglicher „Präambelgott” problematisch ist. Gottesformeln fördern weder gesellschaftlichen Zusammenhalt noch die Koexistenz in einer pluralen Gesellschaft. Im Gegenteil: Sie beeinträchtigen zumindest symbolisch die negative Religionsfreiheit und sind damit „illiberal”, also formal demokratisch, aber die Freiheitsrechte gelten nicht für jede und jeden.

Hinzu kommen gewichtige theologische und religionsphilosophische Einwände. Der Gottesbegriff ist vieldeutig, historisch belastet und politisch anfällig für jedweden Missbrauch. In der Geschichte Europas wurde er wiederholt zur Legitimierung autoritärer und ideologischer Herrschaftsformen herangezogen. Auch im Parlamentarischen Rat war bei den Verfasser:innen des Grundgesetzes 1949 der Gottesbezug in der Präambel des Grundgesetzes hoch umstritten.

Vor allem aber bleibt eine zentrale Frage unbeantwortet: Inwiefern soll das Fehlen eines Gottesbezugs in der Landesverfassung Schleswig-Holstein seit 1950 geschadet haben? Ein wissenschaftlicher Nachweis hierfür existiert nicht. Oder - anders gefragt - was gewönne das Land positiv hinzu?

Ein Gottesbezug in der Präambel wäre keine neutrale Werteformel, sondern eine weltanschauliche Setzung. Er privilegiert religiöse Deutungen des Gemeinwesens und setzt ein symbolisches Zeichen zulasten all jener, die keiner Religion angehören oder religiöse Bezüge bewusst ablehnen. In Schleswig-Holstein betrifft das inzwischen die Mehrheit der Bevölkerung: Rund 58 Prozent sind konfessionsfrei.

Kritik am interreligiösen Bündnis

Besonders problematisch ist die aktuelle Strategie der Kirchen, die ihren dritten Anlauf für einen Gottesbezug in der Landesverfassung über ein sogenanntes interreligiöses Bündnis unternehmen. Zu den Unterstützern zählen auch islamische Verbände wie Ditib Nord und Organisationen aus dem Umfeld der Islamischen Gemeinschaft Millî Görü? (IGMG), die seit Jahren wegen Nähe zu autoritären und islamistischen Strukturen in der Kritik stehen. Erst im September 2025 sah sich sogar das Bundesinnenministerium veranlasst, Ditib zu einer klaren Distanzierung von antisemitischen und politisch beeinflussten Aussagen, sowie von der politischen Einflussnahme durch die türkische Religionsbehörde Diyanet aufzufordern.

Der Vorsitzende des „Zentralrats der Konfessionsfreien”, Philipp Möller, kritisiert diese Allianz scharf: Um einen Gottesbezug durchzusetzen, gingen die Kirchen einen politisch wie gesellschaftlich hoch problematischen Pakt mit reaktionären religiösen Vertretern ein, die zudem durchaus nicht repräsentativ für die Menschen islamischen Glaubens im Lande sind. Das untergrabe Glaubwürdigkeit und Akzeptanz des Vorstoßes zusätzlich.

Eine klare Absage aus säkularer Perspektive

Der „Zentralrat der Konfessionsfreien” lehnt einen Gottesbezug in der Landesverfassung entschieden ab. Er sieht darin einen Verstoß gegen das Gebot staatlicher weltanschaulicher Neutralität und eine Missachtung der konfessionsfreien Bevölkerungsmehrheit. Die Behauptung, die Verfassungs- und Rechtsordnung beruhe auf einem religiösen Wertesystem, weist Möller zurück: Die Freiheit moderner Demokratien sei gerade Ergebnis der historischen Trennung von Religion und politischer Macht. Der Staat müsse allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen verpflichtet sein - unabhängig von Glauben oder Nichtglauben. Eine moderne, offene Demokratie brauche keinen Gottesbezug in ihrer Verfassung, sondern eine klare, inklusive Ordnung, die Freiheit, Würde und Gleichheit aller Menschen schützt.

Ein Gottesbezug in der Präambel der Landesverfassung Schleswig-Holsteins, welche Formulierung im Einzelnen sich die Parlamentarier:innen auch ausdenken mögen, ist weder notwendig noch zeitgemäß. Er ist politisch und rechtlich entbehrlich, ist symbolisch aufgeladen und gesellschaftlich spaltend.

Denn in der Tat: Die Zusammenschau von „Gott” und „Staat” trug bis weit in das 20. Jahrhundert hinein obrigkeitliche, paternalistische Züge, die bis heute kulturgeschichtlich eine schwere Hypothek darstellen. Vor allem, wenn man sich klar macht, dass die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) sich erst 1985 theologisch zur Demokratie bekannt hat. Die Katholische Kirche war mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil 1962 bis 1965 diesen Schritt gegangen.

Der Augenblick dieser Diskussion über den Gottesbezug in der Verfassung ist obendrein besonders brisant: erleben wir doch gerade, wie in den USA eine zunehmende Politisierung des Religiösen und religiöse Überformung der Politik durch evangelikale und neurechte katholische Akteure stattfindet. Durch diese Sakralisierung politischer Positionen werden gesellschaftliche Konflikte moralisch als absolut gesetzt, demokratische Aushandlungsprozesse verachtet und pluralistisch-säkulare Grundlagen des Verfassungsstaates bestritten. Auch hierzulande sind diese Kräfte am Werk. Der Landtag wäre gut beraten, diesen Vorstoß zur Verfassungsänderung in der anstehenden Debatte klar zurückzuweisen und an der bestehenden weltanschaulichen Neutralität der Landesverfassung festzuhalten.

Helmut Lechner

Helmut Lechner war Anfang der siebziger Jahre Evangelisch-Lutherischer Pastor in Schleswig-Holstein. Nach seiner Suspendierung durch die Kirchenleitung und seinem Austritt aus der Kirche arbeitete er als Maschinenschlosser, war Betriebsrat beim Gabelstaplerkonzern Jungheinrich AG in Hamburg und ist Mitglied bei der LINKEN. Er arbeitet und publiziert zu Religions- und Kirchenkritik, seit 1980 vor allem in den „Politischen Berichten”.

Zur Startseite Hinweise zu Haftung, Urheberrecht und Datenschutz Kontakt/Impressum