(Gegenwind 450, März 2026)

Einbürgerungsfeier am 14. Februar im Kieler Rathaus
Einbürgerungsfeier am 14. Februar im Kieler Rathaus. Stadtpräsidentin Bettina Aust (links), daneben die Eingebürgerten Mohamed Shehata (Ägypten), Laisa Martinez Santana (Cuba), Maria Khon (Russland) und Rodrigo Antonio Mareira Tenório (Brasilien). Dann Oberbürgermeister Ulf Kämpfer (rechts)

Zahl der Einbürgerungen steigt:

Immer noch lange Wartezeiten

Widersprüchlich: In mehreren Kreisen führen mehr Stellen in der Behörde zur Abnahme von Einbürgerungen

Seit Ende Juni 2024 sind Einbürgerungen einfacher geworden. Man kann nach fünf Jahren in Deutschland (vorher acht Jahren) eingebürgert werden, wenn man ohne öffentliche Hilfe leben und gut Deutsch sprechen kann. Und es wird keine Ausbürgerung mehr verlangt, egal wie viele andere Staatsangehörigkeiten man hat.

Beide Änderungen führten zu einem sprunghaften Anstieg der Einbürgerungsanträge. Denn viele, die die Bedingungen für eine Einbürgerung erfüllten, hatten in den letzten Jahren gezögert, den Antrag zu stellen: Die erzwungene Ausbürgerung störte viele. Oft hatte das keine reellen Gründe, man fürchtete Vorwürfe der Familienmitglieder im Herkunftsland oder wollte einfach jederzeit ins Herkunftsland fliegen und dort „Einheimische:r” sein.

So stellten ab Sommer 2024 sehr, sehr viele Menschen ein Antrag, die acht Jahre, sieben Jahre, sechs Jahre, fünf Jahre hier waren, also so viele wie sonst in vier Jahren. Und dazu kamen etliche, die sehr zehn, fünfzehn oder zwanzig Jahren hier waren, aber bisher ihre alte Staatsangehörigkeit nicht aufgeben wollen, jetzt mussten sie es nicht mehr.

Die Kreise reagierten mit Aufstockungen des Personals, teils erst im Jahre 2025 und 2026, weil das Geld dafür ja auch nicht auf den Bäumen wächst. Und es gab Anfänge der Digitalisierung. So gab es auf einigen Internet-Seiten kleine Fragebögen - füllte man sie aus, erfuhr man, ob ein Einbürgerungsantrag voraussichtlich erfolgreich sein würde. Und auch die Antragstellung wurde digital, so dass die Einbürgerungsbehörde auch die Unterlage wie den Arbeitsvertrag, das Deutsch-Zertifikat, die Geburtsurkunde und anderes als Dateien bekommt.

Allerdings wuchs der Stapel unbearbeiteter Anträge vielerorts weitaus schneller als die Zahl der Einbürgerungen. Die stieg von 2023 auf 2024 von 6.914 auf 8.590 (plus 1.676), im Jahre 2025 dann aber nur noch relativ gering auf 8.759 (plus 169). Die Zahlen für 2025 sind auch vorläufig, die sind vom Gegenwind einzeln erfragt worden und müssen vielleicht nach genauer Auswertung der Akten noch leicht korrigiert werden.

In Lübeck sammelten sich in dieser Zeit über 3.000 unbearbeitete Anträge, bei 547 Einbürgerungen im Jahre 2025. In Kiel sammelten sich rund 4.000 Anträge, bei 548 Einbürgerungen 2025. In Kiel wurde das Personal von 11,85 Stellen (2023) auf 18,75 Stellen 2025 und heute 25 Stellen aufgestockt. Allerdings gingen in Kiel die Zahl der Einbürgerungen zurück: von 859 im Jahre 2022 auf 548 im Jahre 2025.

Was aussieht wie ein Widerspruch, ist keiner. Wer bei einer Einbürgerungsbehörde anfängt, hat normalerweise eine allgemeine Verwaltungsausbildung, aber kaum Kenntnisse vom Aufenthaltsrecht und dem Staatsangehörigkeitsrecht. Die Einarbeitung dauert nach Schätzungen der Bereichsleiterin in Lübeck, Melanie Wöhlk, rund sechs Monate. Und jemand, die oder der es kann, muss in dieser Zeit die Einarbeitung machen und hat weniger Zeit für Einbürgerungen. In Kiel kommen auf sechs eingearbeitete Kräfte 19 „neue”, in Segeberg gibt es 4,8 Stellen, aber zwei der Sachbearbeiter:innen werden gerade eingearbeitet - vier der 4,8 Stellen sind damit (auch) damit beschäftigt.

In Neumünster kümmern sich 3,5 „Stellen” um die Einbürgerung. Davon sind aber nur zwei Mitarbeiter:innen der Einbürgerungsabteilung, 1,5 Stellen kommen von der „Flex-Einheit”, es sind also Springer, die dort aushelfen, wo die Not gerade am größten ist. Und einer dieser Springer ist 2025 weiter zur Ausländerbehörde gesprungen, um bis September 2026 erstmal Anträge auf Niederlassungserlaubnis zu bearbeiten.

So wird allerorten berichtet, dass Ausländerbehörde oder Einbürgerungsbehörde nicht mehr auf Rückfragen antworten. Sie antworten allerdings oft auch nicht auf Anträge, was dann zu noch mehr Rückfragen führt.

In Lübeck sind 40 Untätigkeitsklagen eingereicht worden von Anwält:innen der Einbürgerungskandidat:innen, die gerne schneller etwas von ihrem Antrag hören möchten. Das Oberverwaltungsgericht bescheinigte der Lübecker Ausländerbehörde ein „strukturelles Organisationsversagen”. Dabei geht es auch nicht nur um Einbürgerungen, beantragt werden auch Erlaubnisse zum Arbeiten oder Zustimmungen zu einem Einwanderungsvisum. Vieles davon kann eigentlich nicht warten, denn ein Arbeitsplatz-Angebot ist dann auch schnell weg, wenn keine Beschäftigungserlaubnis erteilt wird.

Der Tabelle kann man entnehmen, dass fünf eingearbeitete Sachbearbeiter:innen ungefähr 500 Einbürgerungen schaffen, zehn Angestellte müssten dann 1.000 Einbürgerungen schaffen. Aber bei jedem Personalwechsel gibt es wieder eine kleine Delle.

In Kiel sind die Einbürgerungen in den letzten vier Jahren kontinuierlich gesunken. Während vor vier Jahren noch sechs Angestellte 859 Einbürgerungen (2022) schafften, sind es 2025 mit 18 Angestellten nur noch 548. Das ist eben der Preis für die gleichzeitig stattfindende Einarbeitung der neuen Kräfte. Die Einbürgerungsbehörde wurde Ende 2025 selbständig, gehört jetzt nicht mehr zur Ausländerbehörde. Der kommissarische Leiter kommt aus der Flex-Einheit. Da 4.000 Anträge warten, ist die gute Nachricht: 20 eingearbeitete Sachbearbeiter:innen würden die in zwei Jahren wegarbeiten. Wir müssen abwarten, ob das klappt.

Reinhard Pohl

Einbürgerungen Schleswig-Holstein (Quote: Anteil an Ausländer:innen im Kreis, die 8 oder 5 Jahre in DE leben)
Kreis Einb. 2023 Quote 2023 Einb. 2024 Quote 2024 Einb. 2025 Stellen davon nicht besetzt
Rendsburg-Eckernförde 976 14,9 % 1.352 11,3 % 833 -* -*
Steinburg 532 12,8 % 689 9,0 % 502 7,0 0,0
Plön 307 10,5 % 358 7,0 % 248 2,9 0,0
Stormarn 442 4,3 % 1.009 6,0 % 1.283 13,0 1,0
Neumünster 105 2,2 % 464 5,2 % 443 3,5*** 1,0
Flensburg 521 9,0 % 525 4,7 % 456 5,25 0,47
Segeberg 755 5,1 % 998 4,2 % 913 4,8 0,0**
Nordfriesland 289 5,1 % 365 3,7 % 523 6,23 0,49
Dithmarschen 144 4,0 % 199 2,9 % 252 6,27 1,0
Kiel 765 5,4 % 667 2,8 % 548 18,75 3,88
Lübeck 266 1,9 % 577 2,7 % 547 12,0 1,0
Ostholstein 212 3,7 % 363 2,6 % 254 8,44 2,59
Hzgt. Lauenburg 386 4,5 % 340 2,4 % 400 4,5 0,0
Pinneberg 836 3,9 % 638 1,9 % 1.223 8,37 0,0
Schleswig-Flensburg 378 7,6 % 146 1,6 % 334 6,0 3,0
SH zusammen 6.914 5,4 % 8.590 4,0 % 8.759 - -

Einbürgerungen 2023 und 2024 nach dem Einwanderungsbericht der Landesregierung. Einbürgerungen 2025 nach Auskunft der Pressestellen oder der Einbürgerungsbehörden der Kreise. Quote 2023 bezieht sich auf alle Ausländer:innen im Kreis, die schon acht Jahre in Deutschland lebten. Quote 2024 bezieht sich auf alle Ausländer:innen im Kreis, die schon fünf Jahre in Deutschland lebten. Die Zahl der Stellen in der Einbürgerungsbehörde bezieht sich auf den 1. Juli 2025. Nicht besetzt: Es kann sich auch um eine Abordnung zu einer anderen Behörde handeln.

* Der Kreis Rendsburg-Eckernförde teilt keine Einzelheiten über Stellenpläne mit. Die Redaktion geht davon aus, dass es acht Stellen sind, verteilt auf 11 Personen.

** Zwei Angestellte werden gerade eingearbeitet.

*** Zwei Stellen und 1,5 Pool-Stellen. Eine Pool-Stelle bearbeitet Niederlassungserlaubnisse für die Ausländerbehörde.

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